Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Ortenaukreis startet Pilotprojekt »Fifty-Fifty-Taxi«

Der Ortenaukreis fördert ab Juli dieses Jahres das sogenannte „Fifty-Fifty-Taxi“ als weiteres Nahverkehrsangebot. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner gestrigen Sitzung grünes Licht für das Pilotprojekt gegeben. Zunächst soll die Förderung auf einen Probezeitraum von drei Jahren begrenzt werden. 

„In unserem ländlich strukturierten Flächenlandkreis muss sich der Öffentliche Personennahverkehr anderen Herausforderungen stellen als ein Landkreis im Ballungsraum. Mit dem Fifty-Fifty-Taxi gibt es jetzt im Ortenaukreis neben Anruf-Sammel-Taxi, Bürgerbus oder Rufauto ein weiteres Mittel, bestehende Lücken im ÖPNV schließen“, so Verkehrsdezernent Michael Loritz. Das Konzept „Fifty-Fifty-Taxi“ sieht vor, dass die Gemeinden zunächst einen Rahmenvertrag mit einem Taxiunternehmen schließen. Der Bürger kann dann telefonisch ein Taxi dieses Unternehmens bestellen, das ihn unabhängig von Fahrplänen und Haltestellen zum gewünschten Ort fährt. „Dabei müssen die Bürger nur die Hälfte des regulären Taxi-Tarifs bezahlen, die andere Hälfte übernimmt die jeweilige Gemeinde“, erklärt Klaus-Peter Busam, Leiter des Amts für Straßenverkehr und ÖPNV im Landratsamt. Abhängig vom übrigen ÖPNV-Angebot vor Ort können die Gemeinden auch bestimmte Tage, Zeiten und Personengruppen für die Nutzung des Taxiangebotes festlegen. Auf jeden Fall muss eine Fifty-Fifty-Taxifahrt mindestens 30 Minuten vor oder nach einem vorhandenen ÖPNV-Angebot liegen. Wer außerhalb dieser Rahmenbedingungen Taxi fährt, muss das gesamte Entgelt bezahlen. „Wir möchten bestehende Busverbindungen ergänzen, wo es nötig ist, aber nicht ersetzen“, betonte Loritz. Entsprechende Systeme gebe es bereits in Nordrach, Oppenau und Willstätt.  

Um bestehende Strukturen im Nahverkehr zu erhalten, beschloss der Ausschuss, dass nur entweder Anruf-Sammel-Taxi, Rufauto oder Fifty-Fifty-Taxi in einer Gemeinde gefördert werden können. „Die Gemeinden können so das für sie geeignete Konzept auswählen“, erklärte Loritz diesen Schritt.  

Im dreijährigen Pilotzeitraum können interessierte Gemeinden die neue Beförderungsform einführen und eine Förderung von maximal 10.000 Euro jährlich vom Ortenaukreis erhalten.