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Datum: 11.08.2022

Ortenaukreis: rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht

Das Amt für Soziales und Versorgung informiert über das Ehrenamt

Im Ortenaukreis haben etwa 6.200 Bürger und Bürgerinnen bei der Umsetzung ihrer rechtlichen Angelegenheiten eine rechtliche Betreuung zur Unterstützung an ihrer Seite. Sie können infolge einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig erledigen. Die Betreuerin oder der Betreuer wird durch das Betreuungsgericht auf Antrag der unterstützungsbedürftigen Person oder durch Anregung von Außenstehenden, etwa Angehörigen, Nachbarn, Ärztinnen oder Kollegen bestellt.

„Im Ortenaukreis sind rund 530 ehrenamtliche Betreuer und über 100 Berufsbetreuer für die Menschen tätig,“ so Ingrid Oswald. Sie leitet das Amt für Soziales und Versorgung im Ortenaukreis, zu dessen Aufgabenbereich neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zur Pflege, der Leistungen für Menschen mit Behinderungen bis hin zu Wohngeld und BAföG auch die Aufgaben als Betreuungsbehörde gehören.

Die Betreuungsbehörde unterstützt das Gericht bei der Entscheidung, ob und in welchen Lebensbereichen eine rechtliche Betreuung für eine Person notwendig ist. Auch die Suche eines geeigneten Betreuers ist Aufgabe der Betreuungsbehörde.

„Betreuungen sollen wenn möglich ehrenamtlich, das heißt unentgeltlich und außerhalb einer Berufstätigkeit, ausgeübt werden“, erklärt die Amtsleiterin. Die meisten ehrenamtlichen Betreuer stammen laut Oswald aus der Familie oder dem näheren Umfeld der betreuten Person. „Wir stellen leider in den letzten Jahren fest, dass es immer schwieriger wird, Ehrenamtliche als rechtliche Betreuer zu gewinnen. Oft sind die Betroffenen alleinstehend oder die Familienangehörigen leben zu weit weg. Wir möchten deshalb für dieses Ehrenamt werben, informieren und Interesse wecken.“

„Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden mit der Aufgabe nicht allein gelassen“, betont Miriam Fernandes da Cruz, die Leiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt. „Im Ortenaukreis gibt es zwei Betreuungsvereine, die ehrenamtlich Betreuende beraten und unterstützen. Sie bieten kostenfreie Schulungen und auch einen Erfahrungsaustausch mit Fachpersonal und anderen Ehrenamtlichen“, informiert Fernandes da Cruz. „Übrigens: Wenn die Angelegenheiten aufgrund einer Vorsorgevollmacht, die der Betroffene ausgestellt hat, durch eine bevollmächtigte Person geregelt werden können, ist eine rechtliche Betreuung nicht erforderlich.

Die Betreuungsvereine unterstützen und beraten aber auch Bevollmächtigte in der Ausführung ihrer Tätigkeit“, erläutert die Expertin.

Informationen zum Thema

Was können Aufgaben eines ehrenamtlichen rechtlichen Betreuers sein?

Das Amtsgericht legt die Aufgabenbereiche fest, die der Betroffene selbst nicht mehr regeln kann und für die im Einzelfall Betreuungsbedarf besteht. Das können zum Beispiel sein: die Geld- und Vermögensverwaltung, der Abschluss von Heimverträgen, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, das Beantragen eines Pflegegrads oder Behördenangelegenheiten.

Der oder die Betreuende pflegt regelmäßigen persönlichen Kontakt zu der betreuten Person und bespricht alle wichtigen Angelegenheiten mit ihr. Durch diese Unterstützung soll die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung des betreuten Menschen möglichst erhalten werden. Generell gilt der Grundsatz: So wenig Betreuung wie möglich, so viel Betreuung wie nötig.

Für rein alltagspraktische Angelegenheiten wie etwa das Sauberhalten der Wohnung oder Körperhygiene ist die rechtliche Betreuungsperson nicht zuständig; dies übernehmen in der Regel Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Jede Person benötigt individuell auf sie zugeschnittene Unterstützung, so dass der zeitliche Aufwand von Person zu Person unterschiedlich ist. Durchschnittlich beträgt der zeitliche Rahmen für eine ehrenamtliche Betreuung zwei Stunden pro Woche.

Muss ich Qualifikationen mitbringen?

Eine Betreuungsperson sollte mindestens 18 Jahre alt sein, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Empathie besitzen und bereit sein, sich fortzubilden.

Sie haben noch Fragen zu dem Thema?

Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis berät gerne bei Fragen zur rechtlichen Betreuung oder zur Vorsorgevollmacht. Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 0781 805 6227, per Mail betreuungsbehoerde@ortenaukreis.de oder auf der Homepage des Ortenaukreises. www.ortenaukreis.de

Sie interessieren sich für die Aufgabe einer ehrenamtlichen Betreuungskraft?

Dann melden Sie sich direkt bei einem der Betreuungsvereine des Ortenaukreises: Sozialdienst Katholischer Frauen SkF e.V. Offenburg/Ortenau, Zeller Str. 11, 77654 Offenburg, Tel.: 0781 93229 0 oder Katholischer Verein für soziale Dienste

 SKM-Ortenau e.V., Hauptstr. 58, 77652 Offenburg, Tel.: 0781 990993 0.

Foto: v.li.n.re.: Ingrid Isen, Vertreterin für Frau Stahlhoff, Geschäftsführerin SKM-Ortenau e.V., Ingrid Oswald, Leiterin des Amtes für Soziales und Versorgung im Landratsamt Ortenaukreis und Angelika Eschbach, Geschäftsführerin Sozialdienst katholischer Frauen e.V. SkF.

Nachweis: Landratsamt Ortenaukreis