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Datum: 01.08.2022

Ortenaukreis reaktiviert Gemeinschaftsunterkunft am Flugplatz Offenburg

Containeranlage bietet Platz für bis zu 104 Personen

Aufgrund der auch im Ortenaukreis zunehmenden Zahl an Zuwanderern, die der Kreis vom Land Baden-Württemberg in die vorläufige Unterbringung zugewiesen bekommt und die durch den Ausbruch des Ukraine-Krieges nochmals in die Höhe gegangen ist, baut der Ortenaukreis seine Unterkünfte weiter aus. Nachdem bereits neue Gemeinschaftsunterkünfte etwa in Achern, Hohberg, Nordrach, Zell a.H. und in Steinach belegt wurden, wurde nun die zweistöckige Containeranlage am Flugplatz in Offenburg wiederaufgebaut und für die vorläufige Unterbringung genutzt, wie sie bereits an gleicher Stelle von Ende 2015 bis Herbst 2017 betrieben wurde.

„Aktuell werden die Wohncontainer mit entsprechendem Mobiliar ausgestattet, dazu laufen letzte Instandhaltungsarbeiten. Voraussichtlich ab Mitte August können die ersten Bewohner einziehen“, teilt Migrationsamtsleiterin Alexandra Roth mit.

Aufgrund der steigendenden Zuwanderungszahlen reaktiviert der Ortenaukreis im Sinne seines Auf- und Abbaubaukonzepts einige schon im Zuge der Zuwanderungswelle von 2015/2016 genutzte Unterbringungen und schafft neue Plätze. Dabei werden auch ehemalige Containerstandorte auf einen möglichen erneuten Einsatz überprüft. „Wir danken der Stadt Offenburg für die erneute Bereitstellung des Areals am Flugplatz und die gute Zusammenarbeit. Der Standort hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt,“ so Roth weiter.

Die Containeranlage ist auf zwei Jahre angemietet und bietet in 52 Wohncontainern Platz für maximal 104 Menschen. Auf jedem Stockwerk gibt es geschlechtergetrennte Duschen und Toiletten, Küche, Waschmaschinenraum, Sozialraum sowie ein Büro für die Sprechstunden des Sozialdienstes. „Verpflegen werden sich die selbst, sie kaufen also selbst ein und können in den bereitgestellten Gemeinschaftsküchen kochen. Um sowohl die Bewohner als auch Anwohner und ehrenamtliche Helfer bestmöglich zu unterstützen, werden neben der Heimleitung auch Sozialarbeiter und Hausmeister regelmäßig als Ansprechpartner vor Ort sein“, erklärt Migrationsamtsleiterin Roth.
In den ersten sechs Monaten in 2022 hat der Landkreis 872 Geflüchtete neu in die vorläufige Unterbringung aufgenommen. Dies sind bereits mehr als im gesamten Jahr 2017. Mitte Juli befanden sich 1.363 Personen in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung, davon 433 Geflüchtete aus der Ukraine. Syrien, Irak, Türkei und Afghanistan sind die weiteren stärksten Nationalitäten. Die vorläufigen Unterkünfte sind damit aktuell zu 80 Prozent belegt.

Bereits seit Herbst 2021 hat das Landratsamt seine Kapazitäten wieder aufgestockt. In 14 Städten und Gemeinden befinden sich mittlerweile Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung und bis zum Herbst dieses Jahres kommen zwei weitere Standortkommunen hinzu. In Offenburg, Rust und Achern betreibt das Landratsamt Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine im Wege eines Kombimodells. Hier wird die Einrichtung zunächst sechs Monate vom Kreis betrieben und geht dann nahtlos in die Verantwortung der Standortkommune als Einrichtung in der Anschlussunterbringung über. Am 31. Dezember werden voraussichtlich rund 1.540 Plätze zur Verfügung stehen. Hier sind die Kombimodelle bereits abgezogen.

Bei der Quotenberechnung für die Anschlussunterbringung werden die Plätze in der vorläufigen Unterbringung voll angerechnet, sodass einzelne Kommunen nicht überproportional belastet werden.

Für Fragen und Anliegen von Anwohnern steht das Migrationsamt unter der E-Mail migrationsamt@ortenaukreis.de zur Verfügung.

Hintergrundinformation: Landeserstaufnahmestelle, Vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung

Die Unterbringung von Flüchtlingen wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Baden-Württemberg gibt es ein dreistufiges Unterbringungssystem, das im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt ist:

1. Unterbringung in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), die vom Land Baden-Württemberg betrieben wird. Hier werden die Flüchtlinge registriert, gesundheitlich untersucht und sie stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen können der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Migration entnommen werden.

2. Danach folgt die Verlegung in die Vorläufige Unterbringung (VU), die in der Verantwortung der Stadt- und Landkreise liegt. Hier verbleiben die Antragsteller während ihres laufenden Asylverfahrens. Die VU endet nach Anerkennung oder rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages, aber maximal nach 24 Monaten.

3. Als dritte Stufe folgt die Anschlussunterbringung (AU) in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Hierzu gibt es im Ortenaukreis eine halbjährliche Quotenberechnung, damit sich die Ortenauer Kommunen frühzeitig darauf einstellen können.