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Datum: 17.02.2022

Ortenaukreis beteiligt sich an Haus des Jugendrechts in Kehl und Lahr

Offenburger Haus geht nach erfolgreicher Pilotphase in den Regelbetrieb über

Aufgrund der positiven Erfahrungen wird das vor zwei Jahren eröffnete Haus des Jugendrechts in Offenburg nach erfolgreicher Pilotierungsphase in den Regelbetrieb überführt. In Kehl und Lahr sollen außerdem zwei weitere dieser Häuser entstehen. Der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung am Dienstag, 15. Februar, einstimmig beschlossen, dass der Kreis sich auch an den weiteren Häusern personell und finanziell beteiligt. Die Häuser des Jugendrechts dienen dazu, in Jugendstrafsachen die Zusammenarbeit und Kommunikation der wichtigsten behördlichen Beteiligten durch räumliche Nähe und regelmäßigen, standardisierten Austausch zu verbessern und zu intensivieren. Neben Polizei, Staatsanwaltschaft und den Gerichten ist die vom Ortenaukreis getragene Jugendhilfe im Strafverfahren, die im Landratsamt beim Kommunalen Sozialen Dienst des Jugendamtes angesiedelt ist, Teil der behördenübergreifenden Kooperation.

„Das Haus des Jugendrechts hat mittlerweile Vorbildcharakter und ist ein Erfolgsmodell. Ich freue mich, dass wir dieses wertvolle Angebot nun auch auf die Standorte Kehl und Lahr erweitern, denn es gibt straffälligen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Chance, wieder auf den rechten Weg zu kommen und sie vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren“, so Landrat Frank Scherer.

„Bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität ist eine schnelle und konsequente Reaktionen auf kriminelles Verhalten besonders wichtig. Durch die kurzen Wege und Absprachen im Haus des Jugendrechts konnte in den letzten beiden Jahren die durchschnittliche Verfahrensdauer merklich verkürzt und gleichzeitig das Fehlverhalten junger Menschen passgenau sanktioniert werden“, erklärt Sozialdezernent Heiko Faller. „Das hat den erzieherischen Effekt enorm verstärkt. Individuelle Lösungen können somit schnell erarbeitet und umgesetzt werden.“

Im Februar 2020 war das Haus des Jugendrechts in Offenburg als sechstes Haus des Jugendrechts in Baden-Württemberg eröffnet worden. Aufgrund der Größe und Struktur des Ortenaukreises und um dem dezentralen Grundgedanken gerecht zu werden, waren von Anfang an auch entsprechende Häuser in weiteren Orten angedacht. Für die beiden neuen Standorte in Kehl und Lahr wurden Planungsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Institutionen eingerichtet, die u. a. nach geeigneten Räumlichkeiten suchen werden. Angesichtes seiner Grenzlage soll das Haus des Jugendrechts in Kehl auch grenzüberschreitend angelegt werden.