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Datum: 18.08.2022

Ortenaukreis: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Amt für Soziales und Versorgung hilft Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen 

Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die das Rentenalter erreicht haben, und für Kinder, die „unbegleitet“, also ohne Eltern etwa mit Verwandten oder befreundeten Familien geflüchtet sind, stellt seit 1. Juni 2022 das Amt für Soziales und Versorgung im Landratsamt Ortenaukreis den finanziellen Lebensunterhalt sicher. Die staatlichen Leistungen für die Menschen und ihre Familien, die als erwerbsfähig gelten und potentiell eine Arbeitsstelle in Deutschland annehmen könnten, gewährt seither die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA). Vor dem sogenannten „Rechtskreiswechsel“ war das Migrationsamt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für alle Ukraine-Geflüchteten zuständig.

„Aktuell sind rund 4000 hilfesuchende ukrainische Menschen im Ortenaukreis angekommen, für rund 300 Menschen ist das Amt für Soziales und Versorgung zuständig,“ teilt Amtsleiterin Ingrid Oswald mit. „Als Träger der Sozialhilfe stellen wir im Rahmen des 12. Sozialgesetzbuches das Existenzminimum von Menschen sicher, die über unzureichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügen und die dem Arbeitsmarkt nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen,“ so die Amtsleiterin. Der Übergang der Zuständigkeit stellt eine außergewöhnliche Herausforderung für die Mitarbeitenden der KOA und des Amtes für Soziales und Versorgung dar: „Die neue Zuständigkeit und die große Anzahl neuer Anträge führt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einer extrem hohen Arbeitsbelastung. Dennoch bleibt unser vorrangiges Ziel, schnellstmöglich die Versorgung durch existenzsichernde Leistungen sicherzustellen. Konkret gehört dazu die Übernahme der Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft, aber auch die Hilfe zur Pflege und die Kosten der Krankenbehandlungen,“ führt Oswald weiter aus.

Unter hohem Zeitdruck wurden laut der Amtsleiterin die Leistungsakten in die neue Zuständigkeit überführt. Die große Anzahl an zusätzlichen Fällen wird zentral in Offenburg bearbeitet. „Die Verlegungen aus den Landeserstaufnahmeeinrichtungen in den Ortenaukreis erfolgen teilweise mehrmals wöchentlich mit sehr kurzer Vorbereitungszeit. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen stellen sich Tag für Tag auf neue Situationen ein und setzen bei anhaltend hoher Belastung alles daran, um den Geflüchteten schnelle Hilfe zukommen zu lassen“, so Oswald.

Das betont auch Karin Forkert, die in Offenburg das zuständige Sachgebiet leitet: „Um die Abläufe zu optimieren, haben wir ein spezielles Ukraine-Team gebildet. Zusätzlich werden wir eine Hotline einrichten. Und über die Homepage des Ortenaukreises können Geflüchtete auch die Online-Anträge nutzen“, informiert die Sachgebietsleiterin. „Aufgrund der hohen Antragszahlen kann es leider dennoch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen“, bedauert Forkert. An die Geflüchteten und ihre Betreuenden richtet die Sachgebietsleiterin eine Bitte: „Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie einige Hinweise beachten: Für eine schnelle Antragsbearbeitung ist es wichtig, dass in den Antragsunterlagen möglichst präzise Angaben gemacht werden. Insbesondere genaue Auskünfte zu der Wohnsituation sind wichtig. Zum Beispiel sind Informationen, mit welchen Personen man sich in einer Wohnung aufhält, erforderlich, damit die Leistungen zu den Kosten der Unterkunft korrekt ermittelt werden können. Da die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII auf ein Bankkonto überwiesen werden, müssen Sie in Deutschland ein Bankkonto einrichten und uns die Kontodaten mitteilen. Um Sie schnellstmöglich bei der Krankenversicherung anzumelden, müssen wir wissen, auf welche Krankenkasse Ihre Wahl fällt. Umzüge und Änderungen in der Belegung der Wohnung können die Höhe der Leistungen beeinflussen. Deshalb müssen Sie Änderungen umgehend mitteilen.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Anträgen haben, bitten wir, sie per Mail an sozialamt@ortenaukreis.de zu richten. Und schließlich entscheiden sich Geflüchtete immer wieder auch für eine Rückkehr in die Ukraine. Für meine Kolleginnen und Kollegen im Amt für Soziales und Versorgung ist es hilfreich, wenn sie darüber zeitnah informiert werden“, so Forkert abschließend.