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Datum: 30.05.2023

Neuer Online-Dienst für die Landesblindenhilfe im Ortenaukreis

Einen Antrag auf Landesblindenhilfe beim Landratsamt Ortenaukreis online stellen – das geht mit dem Online-Dienst des Serviceportals Baden-Württemberg bequem von zu Hause aus. Seit August 2022 steht die digitale Antragsstellung beim Amt für Soziales und Versorgung zur Verfügung.

„Einem blinden Menschen kann bei der Bewältigung des Alltags ein finanzieller Mehraufwand entstehen. Um diesen Nachteil auszugleichen, können Leistungen der Blindenhilfe in Anspruch genommen werden,“ informiert Amtsleiterin Ingrid Oswald. „Im Ortenaukreis erhalten aktuell 303 Personen Landesblindenhilfe.“

Die Gewährung der Blindenhilfe ist abhängig von einer Antragstellung.

In Baden-Württemberg haben blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen im Sinne das Landesblindenhilfegesetzes Baden-Württemberg zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile einen Anspruch auf Landesblindenhilfe. Als blind gelten Menschen denen das Augenlicht vollständig fehlt oder deren Sehfähigkeit auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 (0.02 oder 2 Prozent) beträgt oder bei denen eine Störung der Sehfähigkeit von einem entsprechenden Schweregrad vorliegt. (Gesichtsfeldeinschränkung).

Zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile haben blinde und hochgradig sehschwache Menschen, die das erste Lebensjahr vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) oder ihren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg haben, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf die Landesblindenhilfe in Form von Blindengeld. Dieses beträgt für Erwachsene 410 Euro und für Kinder 205 Euro.

Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege aus der Pflegeversicherung oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich das Blindengeld.

Bei der Antragsstellung über das Serviceportal ist eine einmalige Registrierung in Form eines Servicekontos erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen können nach dem Ausfüllen des Onlineantrages aus dem eigenen Datenbestand hochgeladen und dem Antrag als digitale Anlagen beigefügt werden.

Der Antrag auf Landesblindenhilfe wird dann per Knopfdruck digital an das Soziale Entschädigungsrecht in Offenburg übermittelt.