Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Leichter Rückgang bei den Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung

Im März 2017 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) leicht gesunken: Die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger ging gegenüber dem Vormonat um ein Prozent, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 0,8 Prozent und die Arbeitslosenzahlen sogar um 1,8 Prozent zurück. 

„Der aktuelle Rückgang der Fallzahlen überrascht, da der Frühjahrsaufschwung in den letzten Jahren erst im zweiten Quartal eingetreten ist. Zu der positiven Entwicklung mag beigetragen haben, dass im vergangenen Monat wieder mehr SGB II-Leistungsempfänger in Arbeit vermittelt werden konnten“, kommentiert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die derzeitige Situation. Neben der Zunahme an Arbeitsmarktintegrationen habe es im vergangenen Monat auch weniger Eintritte in den Leistungsbezug gegeben. „Trotzdem kann hieraus keine Trendwende abgeleitet werden“, so Mittelstädt weiter. „Der flüchtlingsbedingte Anstieg der Fallzahlen wird bei der KOA noch lange andauern – da sehen wir noch kein Licht am Ende des Tunnels.“ 

Derzeit betreut die KOA 8.643 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.465 Personen. Davon erhielten 11.921 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.729 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 815 Personen.  

4.644 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.611 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.255. Hinzu kommen 3.666 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten. 

Im März 2017 haben 125 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 28 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 153 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.