Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 10.08.2021

Kommunaler Sozialer Dienst: Umgang mit Kinderschutzfällen im Jugendamt
982 Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2020

Im Jahr 2020 sind beim Jugendamt des Ortenaukreises 982 Gefährdungseinschätzungen eingegangen. Anlaufstelle ist hierbei der Kommunale Soziale Dienst (KSD).  „Trotz der Schließung oder dem Notbetrieb von Kindertagesstätten und Schulen infolge der Pandemie war die Sensibilität für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sehr hoch“, stellt Bettina Springmann-Hodapp, zuständige Bereichsleiterin Soziale Arbeit beim Jugendamt des Ortenaukreises fest und berichtet von einer Steigerung an Meldungen um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2019. Bundesweit lag die Steigerung an Meldungen bei nur rund neun Prozent.  In etwa 150 der gemeldeten Fälle (16 Prozent) wurde im Ortenaukreis 2020 durch den KSD eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei 393 jungen Menschen (40 Prozent) bestand keine Gefährdung, jedoch ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. „Durch die Meldungen konnten einer Vielzahl von jungen Menschen und Familien dringend notwendige Hilfen rechtzeitig zuteilwerden und drohenden Gefährdungssituationen entgegengewirkt werden,“ ist Springmann-Hodapp überzeugt.

Der Kommunale Soziale Dienst ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien sowie für Fachkräfte und Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen. Die Aufgaben des KSD reichen von der Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung der erzieherischen Hilfen bis hin zur Beratung in Erziehungsfragen. Der KSD nimmt insbesondere auch das Staatliche Wächteramt wahr, wenn es um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen geht. Meldungen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung kommen oft aus Betreuungseinrichtungen, wie Kindertagesstätte oder Schulen, aber auch von Verwandten, Bekannten, Nachbarn der Familie, von anonymen Meldepersonen, von Polizei oder Justizbehörden.

Die Fachkräfte im KSD gehen allen Hinweisen auf Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen nach. Ihr Handeln im Kinderschutz basiert dabei auf fachlichen Qualitätsstandards und rechtlichen Verfahren im Kinderschutz.

Nach Eingang einer Meldung auf konkrete Hinweise oder ernstzunehmende Vermutungen für eine Gefährdung, erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und unter Einbeziehung der Sachgebietsleitung eine erste Einschätzung dazu. „Es wird bewertet in welchen Bereichen das Wohl des Kindes durch die Sorgeberechtigten oder die Eltern gefährdet oder nicht gewährleistet ist, abhängig vom Alter des Kindes und der Art der Gefährdung. Je kleiner das Kind desto höher das Schutzbedürfnis“, erläutert die Bereichsleiterin.

Wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind die Gefährdung abzuwenden oder Hilfen nicht annehmen wollen, informiert das Jugendamt das Familiengericht. Besteht eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen, ist der KSD gesetzlich verpflichtet das Kind oder den Jugendlichen vorübergehend in Obhut zu nehmen. Dafür stehen im Ortenaukreis eine Inobhutnahme-Einrichtung sowie erfahrene Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung. Sind die Sorgeberechtigten Eltern mit der Inobhutnahme nicht einverstanden, muss der KSD umgehend eine Entscheidung beim Familiengericht herbeiführen. „Grundsätzlich wird immer versucht Kindern den Verbleib im Familiensystem zu ermöglichen und eine Herausnahme gegen den Willen der Eltern zu vermeiden. Im Mittelpunkt steht der Schutz des Kindes, der bei allen Maßnahmen und Hilfen oberste Priorität hat“, so Springmann-Hodapp.

Durch die Mitwirkung von Eltern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen und Professionen können Gefährdungsrisiken gemindert oder abgewendet werden. „Eine gute Kooperation im Kinderschutz ist von wesentlicher Bedeutung und somit das A und O“, resümiert Springmann-Hodapp. Um dies Sicherzustellen bietet das Jugendamt Ortenaukreis auch seinen Kooperationspartnern regelmäßig Fachveranstaltungen und Austausch-Foren an, um unabhängig vom Einzelfall die regionale Zusammenarbeit im Kinderschutz zu fördern und Fachkräfte im Ortenaukreis zu unterstützen sich im Kinderschutz fortzubilden.

Jugendamt Ortenaukreis, Kommunaler Sozialer Dienst

Die Kommunalen Sozialen Dienste des Jugendamtes

sind unter den folgenden Rufnummern telefonisch erreichbar:

Offenburg: 0781 805-9786

Achern: 07841 6048-4129

Lahr: 07821 95449-2200

Kehl: 07851 9487-5037

Haslach: 07834 988-3120