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Datum: 25.01.2021

Kommunale Arbeitsförderung trotzt widrigen Rahmenbedingungen

Jahresbilanz 2020 des Ortenauer Jobcenters

Die Kommunale Arbeitsförderung des Ortenaukreises (KOA) kann auf ein bewegtes Jahr zurückblicken. Anfang 2020 konnte sie mit 7.105 Bedarfsgemeinschaften den niedrigsten Fallbestand seit ihrer Gründung vor 15 Jahren vermelden. „Dieser Erfolg währte aber nur kurz, da in der Folgezeit Corona auch auf die Arbeit der KOA großen Einfluss hatte“, berichtet Sozialdezernent Georg Benz anlässlich des Jahresrückblicks.

So stieg bis Mitte des Jahres die Zahl der Familien bzw. Haushalte, die sogenannte „Hartz IV“-Leistungen beziehen, bedingt durch die erste Pandemiewelle um über 800 auf 7.921 Bedarfsgemeinschaften (BG) an – ein kräftiger Zuwachs um 11,5 Prozent. Dieser fiel aber deutlich geringer aus, als alle Prognosen befürchten ließen, die teilweise einen Anstieg von über 50 Prozent vorhergesagt hatten. Auch in den Folgemonaten sanken die Fallzahlen wieder kontinuierlich auf zuletzt 7.377 BG (= minus 6,9 Prozent) und lagen damit nur noch 3,8 Prozent über dem historischen Tiefstand von Anfang des Jahres. „Vor dem Hintergrund der widrigen Rahmenbedingungen somit eine durchaus positive Entwicklung“, resümiert Benz. „Möglich wurde dies nicht zuletzt durch umfangreiche staatliche Hilfen für Betriebe und Unternehmen sowie durch die der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) vorgelagerten Leistungen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I. Aber auch die fachliche und strategische Ausrichtung der Kommunalen Arbeitsförderung leistete dazu einen wichtigen Beitrag,“ so der Dezernent weiter.

Die Zahl der Arbeitslosen im Zuständigkeitsbereich der KOA ist im vergangenen Jahr um 3,6 Prozent gestiegen. Demgegenüber haben die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis des SGB III im gleichen Zeitraum um 51,5 Prozent zugenommen. „Es war natürlich zu erwarten, dass das vorgelagerte SGB III-System die negativen Corona-Auswirkungen früher und stärker zu spüren bekommt,“ zeigt sich Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, wenig überrascht. Zudem sind die Bezugsdauern der SGB III-Lohnersatzleistungen im Rahmen des Sozialschutzprogramms der Bundesregierung wiederholt verlängert worden. „Jedoch es ist bereits jetzt absehbar, dass nach Ablauf dieser Leistungen in den kommenden Monaten ein Teil der Arbeitslosen die nachrangigen Leistungen des Arbeitslosengelds II zur Sicherung ihres Existenzminimums in Anspruch nehmen müssen und somit in die Zuständigkeit der KOA wechseln werden. Des Weiteren wird auch der weitere Verlauf der Pandemie nicht ohne negative Auswirkungen bleiben,“ blickt Mittelstädt eher skeptisch in die Zukunft.

Die Corona-Krise hat nicht nur die Arbeitsmarktlage im Ortenaukreis belastet, sondern auch in anderen Regionen deutliche Spuren hinterlassen. Aber auch bei einem überregionalen Vergleich schneidet die KOA gut ab: So sind die SGB II-Fallzahlen in Baden-Württemberg gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent angestiegen und im Ortenaukreis nur um 3,1 Prozent. „Dies zeigt, dass dieser Erfolg auch `hausgemacht´ ist und nicht zuletzt durch die engagierte und professionale Arbeit vor Ort erreicht wurde“, sind sich Benz und Mittelstädt sicher.

So konnten von Mitte 2017 bis Ende 2020 rund 2.400 Leistungsempfänger mit Fluchthintergrund von der KOA in Arbeit integriert werden. Dadurch wurde der Bestand an Flüchtlingen im SGB II in den letzten zweieinhalb Jahren um über 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte reduziert und hat zwischenzeitlich einen Tiefstwert von unter 2.000 erreicht.

Gerade bei langzeitarbeitslosen Menschen sind oft verschiedene Vermittlungshemmnisse vorhanden, wie z.B. gesundheitliche Einschränkungen und geringe Qualifikation, die einem direkten (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben entgegenstehen. Durch Qualifizierungs-, Aktivierungs- und Trainingsmaßnahmen sollen die Arbeitsuchenden fit gemacht werden für den ersten Arbeitsmarkt. Um eine positive Wirkung erzielen zu können, wurde das Maßnahmeangebot der KOA auch unter den widrigen Umständen des vergangenen Jahres entsprechend bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie für spezielle Zielgruppen wie Alleinerziehende, Jugendliche, Menschen mit Fluchthintergrund und Langzeitleistungsbezieher ausdifferenziert.

Im Dezember 2020 haben 1.378 Arbeitsuchende an einer derartigen Maßnahme teilgenommen. Dies sind weniger als im Vorjahresmonat, aber im Langfristvergleich nach wie vor ein recht hohes Niveau. Hinzu kommen 399 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Beschäftigungsmaßnahme, darunter 272 in einer Arbeitsgelegenheit (Zusatzjob/AGH). In der Summe befanden sich Ende 2020 somit 1.777 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Arbeitsfördermaßnahme. Dies sind 24 Prozent aller dem Arbeitsmarktmarkt zur Verfügung stehenden Personen – eine auch im Vergleich mit anderen Jobcentern sehr hohe Aktivierungsquote. Insgesamt haben im Verlauf des vergangenen Jahres über 5.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine von der KOA angebotene Maßnahme besucht und damit ihre Integrationschancen verbessert.

Im Jahr 2020 hat die KOA insgesamt 104,2 Mio. Euro für die Gewährung von Geldleistungen und Eingliederungsleistungen ausgegeben, darunter 56,1 Millionen für Arbeitslosengeld II, 36,9 Millionen für Unterkunftskosten, 7,9 Millionen für Arbeitsfördermaßnahmen und 3,3 Millionen für sonstige Leistungen.

Für das Jahr 2020 geht der Ortenaukreis nach vorläufiger Kalkulation von einem geplanten Kreisanteil in Höhe von 8,3 Millionen aus, wohingegen der Planansatz bei 16,9 Millionen Euro lag. Der Grund für diese Abweichung liegt darin, dass der Bund zur Entlastung der Kommunen durch die coronabedingten Mehraufwendungen den Erstattungssatz für Unterkunftskosten um 25 Prozent angehoben hat. Statt der bisher mit 52,1 Prozent im Jahr 2020 wurden Kosten der Unterkunft in Höhe von 77,1 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2020 erstattet. Dies bewirkt für den Ortenaukreis eine Entlastung von bis zu acht Millionen Euro, um Mehraufwendungen und Mindereinahmen in anderen Bereichen zu decken.

Durch die Corona-Pandemie konnten im Verlauf des vergangenen Jahres weniger Maßnahmen geplant und begonnen werden, als dies in normalen Jahren der Fall ist. Hier ging es der KOA nicht anders, als den meisten Jobcentern bundesweit. Da sich diese Entwicklung bereits im Jahresverlauf abzeichnete, war zu befürchten, dass der Bund die Budgets für das Folgejahr entsprechend reduziert. „Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass der KOA auch für 2021 nur marginal weniger Mittel als im Vorjahr zur Verfügung stehen und die Budgets somit auskömmlich sein werden“, so Benz abschließend.