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Datum: 26.01.2022

Jagdscheinverlängerungen rechtzeig vor Beginn des neuen Jagdjahrs beantragen

Antragstellung in diesem Jahr coronabedingt nur auf dem Postweg

In wenigen Wochen, nämlich am 1. April, beginnt das neue Jagdjahr. Jägerinnen und Jäger sollten rechtzeitig vor dessen Beginn die Gültigkeitsdauer ihres Jagdscheines prüfen, empfiehlt das Ordnungsamt des Ortenaukreises. Bereits seit 1. Januar können Jagdscheine beim Sachgebiet Jagd, Waffen und Sprengstoff zur Verlängerung eingereicht werden.

Darüber hinaus gilt der gültige Jagdschein auch als Nachweis für das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition gemäß Paragraph 13 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG). Ist der Jagdschein abgelaufen und wurde seine Erneuerung nicht rechtzeitig, also vor Beginn des neuen Jagdjahres, beantragt, muss die zuständige Waffenbehörde zur Legitimation des Waffen- und Munitionsbesitzes das Vorliegen des Bedürfnisses überprüfen. Der Besitz von Munition ohne gültigen Jagdschein ist strafbar. Auch die Jagdpachtfähigkeit ist nur mit einem gültigen Jagdschein gegeben. Deshalb ist insbesondere für Jagdpächter eine rechtzeitige Verlängerung unbedingt erforderlich.

Für die Verlängerung wird ein Antrag, der Jagdschein, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und eine gültige Versicherungsbestätigung (keine Beitragsrechnung) über den beantragten Verlängerungszeitraum (ein oder drei Jahre) benötigt. Das Antragsformular finden Antragstellende auf der Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de auf der Seite des Ordnungsamts. Falls ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, ist zusätzlich auch ein Lichtbild vorzulegen, damit ein neuer Jagdschein ausgestellt werden kann.

Antragstellende sollten beachten, dass coronabedingt in diesem Jahr eine Jagdscheinverlängerung nicht durch persönliche Vorsprache bzw. Vorlage möglich ist. Die erforderlichen Unterlagen können per Post zugeschickt oder direkt am Dienstgebäude in der Okenstraße 29 in 77652 Offenburg in den Briefkasten eingeworfen werden. Nach erfolgter Verlängerung erhalten Antragstellende ihren Jagdschein mit dem dazugehörigen Gebührenbescheid umgehend per Post zurück.