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Datum: 01.02.2022

Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung gehen weiter zurück - Jahresstart geglückt

Presseinformation zum Statistikreport Januar 2022

Im Januar 2022 haben 7.121 Familien bzw. Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen bezogen. Damit sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) gegenüber dem Vormonat um 0,5 Prozent gesunken – im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sogar um 4,1 Prozent abgenommen. „Ein offensichtlich guter Start ins neue Jahr“, zeigt sich Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters beim Landratsamt Ortenaukreis, erfreut.

Die Zahl der Menschen mit dem Status „arbeitslos“ hat im Vergleich zum Vormonat aber um 5,7 Prozent zugenommen. „Der deutliche Anstieg der SGB II-Arbeitslosenzahl bei zeitgleich gesunkenen Fallzahlen hat überwiegend statistische und saisonale Ursachen. Ausschlaggebend hierfür sind einige Ende Dezember abgeschlossene Arbeitsfördermaßnahmen“, erläutert Mittelstädt die Ursache für diese Diskrepanz. So sei die Zahl der Maßnahmeteilnehmer im vergangenen Monat – wie zum Jahreswechsel üblich – um 148 Personen gesunken. „Da Teilnehmer an Fördermaßnahmen nicht als arbeitslos gelten, wurde die Arbeitslosenstatistik dadurch entsprechend belastet.“

Im Januar 2022 haben 67 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Dies entspricht einem Rückgang von 18,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat, jedoch einer Steigerung zum Vorjahresmonat um 39,6 Prozent. Hinzu kommen sechs Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. In der Summe haben diesen Monat damit 73 Integrationen stattgefunden.

Aktuell erhalten insgesamt 14.942 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.332. Hinzu kommen 4.303 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.262 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die etwa als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 1045 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.