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Datum: 25.02.2022

ELR-Rekordsumme für den Ortenaukreis

Über fünf Millionen Euro (exakt: 5.163.980 Euro) an Fördergeldern fließen im Rahmen der Programmentscheidung 2022 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) in den Ortenaukreis. Das hat Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, heute in Stuttgart bekanntgegeben. Mit dieser Summe werden 94 Projekte von Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen in 30 Ortenauer Kommunen gefördert und Investitionen in Höhe von über 46 Millionen Euro ausgelöst.

„Das ist die höchste Fördersumme, die der Ortenaukreis je erhalten hat! 80 Prozent aller eingegangenen Anträge aus der Ortenau wurden aufgenommen – das sind beste Aussichten für die Zukunft unseres Ländlichen Raums und ist ein Top-Renommee für unseren Landkreis. Ich gratuliere den Projektteilnehmern sehr herzlich und bin mir sicher, dass diese Rekordsumme neue Impulse setzen und unsere schöne Region weiter voranbringen wird“, so Landrat Frank Scherer.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördert das Land Baden-Württemberg seit über 25 Jahren Maßnahmen zur Anpassung an die veränderten demografischen Bedingungen im Ländlichen Raum. Die Mittel fließen in strukturschwache Gemeinden, die aufgrund ihrer Lage und Finanzkraft als benachteiligt betrachtet werden. Besonderen Wert wird auf die Bereiche Wohnen und Grundversorgung gelegt. Hier besteht ein erhöhter Förderbedarf.

Angesichts der immer stärker werdenden Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen sollen Gebäude und Flächen in den Ortskernen erschlossen werden, welche bisher noch nicht als zeitgemäßer Wohnraum dienen. Damit der schnellen Realisierung nichts im Wege steht, können die Projektträger sofort beginnen, sobald die baurechtlichen Genehmigungen vorliegen.

Mit einer Anzahl von 118 Förderanträgen erhöhte sich das Antragsvolumen im Ortenaukreis um 61 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Den Zuschlag erhielten sieben kommunale, 82 private und fünf gewerbliche Projekte.

Eine Sonderstellung haben die Schwerpunktgemeinden Hornberg und Friesenheim. Die gesamten Projekte werden vorranging platziert, soweit sie den Zielen des Entwicklungskonzeptes dienen.

Die ELR-Förderung wird als Kofinanzierung geleistet und setzt eine Eigenbeteiligung von rund 70 bis 90 Prozent der Antragsteller voraus.

Das Dezernat Ländlicher Raum im Landratsamt berät bei der Antragsformulierung und gibt Tipps zu wichtigen Details. In einem Koordinierungsausschuss, dem Vertreter des Ortenaukreises, des Regierungspräsidiums Freiburg, der Kommunen und der LEADER Regionen Ortenau und Mittlerer Schwarzwald angehören, werden die Anträge bewertet, priorisiert und dem Ministerium Ländlicher Raum zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Informationen und die vollständige Projektliste 2022 finden Sie hier:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/ministerium-foerdert-projekte-im-entwicklungsprogramm-laendlicher-raum-elr-mit-108-millionen-euro/

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/L%C3%A4ndlicher_Raum/2022-02-elr-entscheidung.pdf