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Datum: 15.04.2021

Coronabedingte Einmalzahlung für Arbeitslosengeld II-Empfänger

Im Rahmen des im März verabschiedeten Sozialschutzpakets III hat die Bundesregierung unter anderem beschlossen, Arbeitslosengeld II-Empfängern eine Einmalzahlung als Ausgleich der coronabedingten, zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben zu gewähren. Danach erhalten alle volljährigen leistungsberechtigten Personen, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und die alleine oder in einer Partnerschaft leben, eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Das entspricht einer monatlichen Kompensation von 25 Euro. Die Einmalzahlung gilt auch für 18- bis 24-jährige Kinder im Haushalt der Eltern, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.

Die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis teilt mit, dass die Auszahlung dieser einmaligen Leistung automatisch mit der Zahlung des Leistungsanspruchs für den Monat Mai 2021 erfolgt. Eine gesonderte Antragstellung auf diese einmalige Leistung ist nicht erforderlich. Somit erhöht sich die Zahlung im Mai um 150 Euro für jede betroffene Person. Im Juni wird wieder der bisherige Betrag ausgezahlt.