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Beginn des Ausbildungsjahres führt zu mehr Arbeitsmarktintegrationen bei der Kommunalen Arbeitsförderung

Im vergangenen Monat haben 299 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 28 Arbeitsaufnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. In der Summe weist die Statistik im Berichtsmonat 327 Arbeitsmarktintegrationen aus. Damit haben sich die Integrationszahlen gegenüber dem Vormonat nahezu verdoppelt (plus 90,1 Prozent). „Dies liegt darin begründet, dass im September das neue Ausbildungsjahr begonnen hat und der Beginn einer Berufsausbildung statistisch als Arbeitsmarktintegration gewertet wird“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. 

Derzeit betreut die KOA 8.384 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 17.705 Personen. Davon erhielten 11.437 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.313 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 955 Personen.  

4.797 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.650 Personen als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.447. Hinzu kommen 2.990 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten. 

Im September 2016 haben sich die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) erneut kaum verändert: Gegenüber dem Vormonat hat der Fallbestand lediglich um acht Bedarfsgemeinschaften zugenommen (= plus 0,1 Prozent). Zeitgleich ist die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger um 0,7 Prozent gestiegen, während sich die Arbeitslosenzahl um 1,3 Prozent vermindert hat.