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Datum: 25.01.2022

Bäume und Sträucher jetzt prüfen

Landratsamt Ortenaukreis weist auf Baumfällverbot hin

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Bäume weder entfernt noch abgeschnitten werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis hin. Ziel dieser bundesweit geltenden Regelung ist es, Lebensstätten unterschiedlichster Tierarten, insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit verschiedener Vogelarten, zu schützen. Deshalb empfiehlt das Landratsamt, notwendige Pflegemaßnahmen bis spätestens Ende Februar durchzuführen.

Dieses Verbot gilt nicht für Bäume auf Grundstücken, die gärtnerisch genutzt und gepflegt werden. Hierzu zählen Haus- und Ziergärten, öffentliche und private Grünanlagen, Sportanlagen und Friedhöfe. Hier ist es das ganze Jahr erlaubt, Bäume zu fällen, wenn sie keine Vogelnester, Spechthöhlen, Fledermaushöhlen oder Ähnliches beherbergen.

Bäume, die als Naturdenkmal geschützt sind, dürfen das ganze Jahr über nicht beseitigt werden. Auch für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind ebenfalls ganzjährig verboten.

Fragen beantwortet das Amt für Umweltschutz beim Landratsamt Ortenaukreis unter Tel. 0781 805 1222.