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Datum: 03.03.2017

Ausbau der Rheintalbahn - 3. Sitzung des regionalen Projektbegleitgremiums »Autobahnparallele« durchgeführt: Vorplanungen in vollem Gange

Das regionale Projektbegleitgremium „Autobahnparallele“ traf sich Ende Februar zu seiner dritten Sitzung im Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg. Neben der Information der Deutschen Bahn zum aktuellen Planungsstand wurde die weitere zeitliche Abfolge der Planung im Streckenabschnitt Appenweier–Kenzingen erörtert, informiert Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises, der gemeinsam mit dem Ersten Landesbeamten des Landkreises Emmendingen, Hinrich Ohlenroth, dem Gremium vorsitzt. „Eine besondere Herausforderung stellt die gemeinsame Planung der autobahnparallelen Güterzugtrasse mit dem sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A5 dar. Ziel der gemeinsamen Planung ist, Synergien zu erzielen und doppelte Belastungen zu vermeiden“, bekräftigte Stoermer.

Sven Adam, Projektabschnittsleiter der Deutschen Bahn für den Streckenabschnitt 7 (Offenburg bis Kenzingen) wies nochmals auf die Einteilung der Planfeststellungsabschnitte und die Notwendigkeit der gleichzeitigen Bearbeitung der Ausbau- und Neubaustrecke in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren hin.

Darüber hinaus informierte die Deutsche Bahn über den aktuellen Stand der Planung in den einzelnen Planfeststellungsabschnitten. Die für die Vermessungsarbeiten notwendigen Hubschrauber- und Drohnenaufnahmen werden nun aufgrund von Witterungseinflüssen im ersten Halbjahr 2017 beendet sein. Die Vergabe der Vorplanungsleistungen an einen Generalplaner erfolgt zu Beginn des zweiten Quartals 2017. Aktuell wird die erste Phase des Bohrprogrammes (Baugrunderkundung) für diese Planfeststellungsabschnitte vorbereitet. Nach der Erstellung des Bohrkonzeptes, wird das Leistungsverzeichnis erstellt und die wasserrechtliche Genehmigung eingeholt. Geplant ist, das Bohrprogramm im Spätherbst 2017 durchzuführen. Die Deutsche Bahn weist ausdrücklich darauf hin, die ersten Erkundungsarbeiten, soweit möglich, auf öffentlichen Wegen und Plätzen durchzuführen. Die von den Arbeiten ausgehenden Beeinträchtigungen für Mensch, Flora und Fauna werden nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Eigentümer auf das Minimalste begrenzt.
Die Deutsche Bahn und das Regierungspräsidium Freiburg informierten auch über die Durchführung des sogenannten „Scoping-Verfahrens“, das als Ergebnis den Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsstudie liefern soll. Bis zum 28. Februar 2017 hatten die Träger öffentlicher Belange, also der Regionalverband Südlicher Oberrhein, die Landratsämter Ortenaukreis und Emmendingen sowie die Städte und Gemeinden entlang der Strecke ihre Stellungnahmen zur bevorstehenden Umweltverträglichkeitsstudie dem Eisenbahnbundesamt sowie dem Regierungspräsidium vorgelegt.