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Datum: 06.02.2023

Am 1. April beginnt das neue Jagdjahr

Landratsamt empfiehlt: Jagdscheinverlängerung rechtzeitig beantragen

In wenigen Wochen, am 1. April, beginnt das neue Jagdjahr. Jäger sollten rechtzeitig vorher die Gültigkeitsdauer ihres Jagdscheines prüfen. Das empfiehlt das Ordnungsamt des Landratsamts Ortenaukreis. „Schon seit dem 1. Januar können Jagdscheine zur Verlängerung eingereicht werden“, erklärt Frau Zier, Fachberaterin im Sachgebiet Jagd, Waffen, Sprengstoff.

Jäger und Jagdpächter sollten laut Zier folgendes beachten: „Ein gültiger Jagdschein gilt als Nachweis des Bedürfnisses für den Besitz von Waffen und Munition nach dem Waffengesetz. Ist der Jagdschein abgelaufen und eine Erneuerung nicht vor Beginn des neuen Jagdjahres beantragt worden, muss die zuständige Waffenbehörde erneut überprüfen, ob das Bedürfnis, Waffen und Munition zu besitzen, vorliegt. Der Besitz von Munition ohne gültigen Jagdschein ist außerdem strafbar. Auch die Jagdpachtfähigkeit ist nur mit einem gültigen Jagdschein gegeben.“ Deshalb sei insbesondere für Jagdpächter eine rechtzeitige Verlängerung unbedingt erforderlich.

Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular gibt es auf der Homepage www.ortenaukreis.de unter dem Suchbegriff „Jagdschein-Verlängerung beantragen“.

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen - Jagdscheinheft, Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung, Kopie Personalausweis/Reisepass und ggf. Lichtbild - ist per Post zuzuschicken oder direkt am Dienstgebäude in der Okenstraße 29 in 77652 Offenburg in den Briefkasten einzuwerfen. Der verlängerte Jagdschein wird mit dem Gebührenbescheid per Post zurückgeschickt. Persönliche Besprechungstermine werden nur in dringenden Ausnahmefällen vergeben.