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Datum: 29.03.2023

Abfallgebühren werden am 31. März fällig

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises weist darauf hin, dass am 31. März 2023 die Haus- und Geschäftsmüllgebühren fällig werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen sich um nichts kümmern. Alle anderen können die zu zahlenden Gebühren dem Abfallgebührenbescheid vom 1. Februar 2023 entnehmen. Grundsätzlich erhebt der Eigenbetrieb die Abfallgebühren per Dauerbescheid und nur, wenn gebührenrelevante Änderungen eintreten, zum Beispiel, wenn sich die Behältergröße ändert oder aufgrund einer Gebührenerhöhung, wie dieses Jahr, wird ein neuer Gebührenbescheid mit Dauerwirkung erstellt.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt allen gebührenpflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümern künftig die Möglichkeit des komfortablen und sicheren Lastschrifteinzugsverfahren zu nutzen. „Sie müssen dann nicht mehr an die Überweisung der Abfallgebühren denken, da die Gebühren immer pünktlich bei Fälligkeit am 31. März abgebucht werden. So können Mahnungen und dadurch entstehende Kosten vermieden werden“, erklärt Anna Wagner, stellvertretende Geschäftsführerin des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft. Der für das SEPA-Basislastschriftmandat erforderliche Vordruck ist unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de (unter „Formulare & Infothek“) oder in der AbfallApp Ortenaukreis abrufbar. Noch einfacher ist die Erteilung eines Sepa-Basislastschriftmandats über das neue Kundenportal der Abfallwirtschaft.

Weitere Informationen zur Abfallgebühr im Ortenaukreis oder zum neuen Kundenportal gibt es auch unter Telefon 0781 805 6000 oder per E-Mail an abfallgebuehren@ortenaukreis.de