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Datum: 09.09.2021

50 Jahre BAföG
Das Amt für Soziales und Versorgung informiert zur Ausbildungsförderung.

Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) feiert ihr 50-jähriges Bestehen. „Mit der Einführung des BAföG ging ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung einher“, so Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung des Ortenaukreises.  Viele Menschen hatten seither die Möglichkeit – auch ohne finanzielle Unterstützung der Eltern – ihren Bildungs- und Berufsweg einzuschlagen und zu realisieren.

Wer kann BAfÖG beantragen?

Beim Landratsamt können Schülerinnen und Schüler, beim Studentenwerk Studenten BAföG beantragen. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. „Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist“, erläutert Oswald. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung ab. Auf den Bedarf werden sowohl das eigene Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen der Eltern angerechnet. Wenn man verheiratet ist, wird auch das Einkommen des Ehemannes oder der Ehefrau angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt es als Zuschuss vom Staat und muss nicht zurückgezahlt werden.

„Fünf Kolleginnen unterstützen und beraten die Antragsteller und Antragsstellerinnen in all ihren Fragen und Anliegen“, so die Amtsleiterin. Pro Jahr gehen rund 600 BAföG-Anträge beim Ortenaukreis ein. „Im Vergleich hierzu erreichen uns jährlich weitere 1000 Anträge im Bereich AFBG, das sogenannte Aufstiegs-BAföG, für den ein oder anderen als ‚Meister-BAföG‘ bekannt“, so Oswald weiter. Die Förderung für das AFBG bezieht sich auf alle Berufsbereiche einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sowie alle Zeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt oder Fernunterricht). Seit dem 01. August 2020 erhalten Antragssteller 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Bereich BAföG werden im Ortenaukreis jährlich rund 2 Millionen Euro ausbezahlt, für das AFBG rund 3,5 Millionen Euro.

Seit Bestehen des BAföG wurde dieses immer wieder angepasst und erweitert. Als Beispiel erweiterte man in den 1970er-Jahren den Kreis der Förderungsberechtigten. Auch Auslandsausbildungen kamen nun in den Genuss einer Förderung. Insgesamt wurden in den letzten 50 Jahren deutschlandweit über 90 Milliarden Euro bereitgestellt.