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Datum: 30.05.2021

Öffnungen im Ortenaukreis ab Montag
Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf Tagen unter 50

Das Robert-Koch-Institut hat am 30. Mai einen 7-Tage Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 24,4 für den Ortenaukreis festgestellt. Damit hat der Ortenaukreis den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, wodurch weitere Lockerungen möglich sind. Der Ortenaukreis hat dazu seine Städte und Gemeinden informiert und eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht.  „Ich freue mich, dass nun weitere Lockerungen möglich sind – das bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung Normalität“, erklärt Landrat Frank Scherer und betont, dass es weiterhin wichtig sei, die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent zu beachten. “Wir sind auf einem guten Weg. Wenn wir vernünftig und achtsam bleiben, können wir bald auch weitere Öffnungsschritte gehen“, so Scherer.

Was ist erlaubt?

Ab Montag, 31. Mai, gelten die zusätzlichen folgenden Regelungen:

-       Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten sind möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit und bleiben als Haushalt unberücksichtigt.

-       Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen wieder ohne allgemeine Begrenzung der Personenzahl bezogen auf die Fläche öffnen. Gegebenenfalls sorgen die Einrichtungen für individuelle Besuchergrenzen. Die Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin Abstand zu anderen Personen einhalten und es bleibt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. In diesen Einrichtungen entfällt die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher.

-       Der Einzelhandel darf allgemein öffnen. Einkaufen ist jetzt wieder ohne Termin und festes Zeitfenster möglich, Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden und die flächenbezogene Personenbeschränkung ist auf eine Kundin oder einen Kunden je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche gelockert. Bei Geschäften, die keine Lebensmittelgeschäfte sind und mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, gilt oberhalb der 800 Quadratmeter die Beschränkung auf eine Kundin oder einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt.

-       An Schulen sind ab dem 1. Juni die Sportausübung im Klassenverbund im Freien sowie Tagesausflüge wieder gestattet.

-       An weiterführenden und beruflichen Schulen entfällt ab dem 1. Juni das Abstandsgebot. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

-       Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit können ab dem 1. Juni erweitert werden.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Ortenaukreis an drei direkt aufeinanderfolgenden Tagen wieder über den Wert von 50 steigen, müssen diese Lockerungen wieder zurückgenommen werden.

Zukünftig mögliche Öffnungsschritte für die Stufe 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen, Fitnessstudios und Saunen/Bäder sowie größere Veranstaltungen im Freien. Sinken die Inzidenzen weiterhin, kann dies gemäß den Regelungen der Corona-Verordnung des Landes frühestens am 2. Juni durch den Kreis bekanntgemacht werden. Sodann tritt die Öffnungsstufe 2 am folgenden Tag in Kraft.