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Datum: 04.08.2022

Landratsamt Ortenaukreis berät und hilft Menschen mit Behinderungen

Antrag auf Schwerbehindertenausweis kann auch online gestellt werden

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Voraussetzungen für ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Doch noch immer sind Menschen mit Behinderungen etwa im öffentlichen Raum – Stichwort Barrierefreiheit – oder beim Zugang zur Bildung und zum Arbeitsmarkt benachteiligt. Die Regelungen des Sozialgesetzbuches sollen dazu beitragen, diese Nachteile auszugleichen, und behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Mit dem Amt für Soziales und Versorgung im Landratsamt Ortenaukreis haben Betroffene einen direkten Ansprechpartner, der sie qualifiziert und umfassend über ihre Rechte und Ansprüche berät. Hier ist auch die richtige Stelle, um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

„Behinderungen können etwa psychische oder orthopädische Leiden aber auch Erkrankungen wie Krebs zu Grunde liegen“, erklärt Ingrid Oswald, Leiterin des Amtes für Soziales und Versorgung. „Im Schwerbehindertenausweis wird der Grad der Behinderung und die Merkzeichen festgelegt, wie etwa das Merkzeichen Bl für Blindheit. Damit können Betroffene ihnen zustehende Nachteilsausgleiche und Rechte auch bei anderen Behörden wie beim Finanzamt, der Straßenverkehrsbehörde oder der Rentenversicherung geltend machen. Solche Nachteilsausgleiche sind etwa ein Steuerfreibetrag, zusätzliche Urlaubstage oder je nach Merkzeichen auch eine Kfz-Steuer- oder eine Rundfunkgebührenermäßigung.“

Elke Zimmermann leitet des Sachgebiet „Schwerbehindertenrecht“ im Landratsamt Ortenaukreis. Sie erklärt: „Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist unkompliziert und kann auch online erfolgen. Die Online-Anträge können über die Homepage des Ortenaukreises oder direkt beim Serviceportal Baden-Württemberg gestellt werden“, so Zimmermann. Voraussetzung sei die Einrichtung eines Servicekontos. Dann könne der Antrag auch ohne die elektronische Ausweisfunktion gestellt werden. Sobald eine Registrierung über das Servicekonto erfolgt sei, könne der elektronische Antrag ausgefüllt, Unterlagen hochgeladen und dann abgeschickt werden. „Der elektronische Antrag ist eine einfache und schnelle Art, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, der von unseren Kunden gern genutzt wird“, so die Sachgebietsleiterin. „Ärztliche Unterlagen können direkt mit eingereicht werden. Liegen diese nicht vor, fordern wir sie bei den behandelnden Ärzten an. Das kann jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten führen, da die Arztpraxen und Kliniken oft überlastet sind und deshalb nur zeitverzögert antworten können. Dieses Problem hat sich seit Corona noch verstärkt,“ bedauert Zimmermann.

Auch die Bearbeitung von Anträgen auf Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder auf Nachweise für die Kfz-Steuerermäßigung, für die das Hauptzollamt zuständig ist, sowie Bescheinigungen für das Finanzamt oder den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zählen zu den Aufgaben des Sachgebiets.

„Pro Jahr werden bei uns im Bereich Schwerbehindertenrecht rund 10.000 Anträge gestellt,“ so Ingrid Oswald. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen im Ortenaukreis nehme stetig zu. Waren es 2018 noch rund 34.000 Menschen mit einer schweren Behinderung, so sei die Zahl laut Oswald im Jahr 2021 auf mehr als 36.000 gestiegen. Die Amtsleiterin betont: „Betroffene sollten sich nicht scheuen, Beratung und Hilfe beim Amt für Soziales und Versorgung in Anspruch zu nehmen. Denn wir freuen uns, wenn wir Menschen auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe helfen können!“