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Datum: 17.01.2023

Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft: Landwirtschaftsamt unterstützt Betriebe bei Förderanträgen

Die Landwirtschaft gehört zu den prägenden Branchen in der Ortenau. „Rund 3.000 landwirtschaftliche Familienbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag, um die Menschen in der Region, aber auch auf nationalen und internationalen Märkten mit nachhaltig und gesund erzeugten Lebensmitteln zu versorgen sowie die Kulturlandschaft, die Artenvielfalt und Biodiversität zu erhalten“, erklärt Arno Zürcher, Leiter des Landwirtschaftsamts des Ortenaukreises. Trotz ihrer gesellschaftlichen Bedeutung, vieler innovativer Ideen und großem persönlichen Engagement sehen sich die Betriebe wachsenden Herausforderungen und Unwägbarkeiten gegenüber. „Ob Frost, die Gewinnung von Erntehelfern, der Mindestlohn oder gestiegene Betriebsmittelpreise – damit sich unsere bäuerlichen Familienbetriebe weiter auf dem Markt behaupten können, ist eine Unterstützung unverzichtbar, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können“, so der Experte. Um gerade auch die besonders betroffenen Sparten bzw. jene Betriebe zukunftsfähig zu machen, die sich in besonderem Maße für eine umweltverträgliche und tiergerechte Produktion von regionalen Nahrungs- und Futtermitteln oder die Erzeugung von Rohstoffen für die energetische Verwertung einsetzen, stellen Land, Bund und EU Fördermittel bereit.

So läuft seit Mitte Dezember das Antragsverfahren zum Agrarumweltprogramm FAKT II (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl), das freiwillige Umweltleistungen der Landwirtschaft honoriert – und das u.a. den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, den Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft, den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung zum Ziel hat. Dieses sowie weitere Förder- und Ausgleichsmaßnahmen werden zentral über den sogenannten Gemeinsamen Antrag eingereicht.

Betriebe, die dieses Jahr und in den nächsten vier Jahren am FAKT-Programm teilnehmen wollen, müssen den Antrag bis spätestens 31. Januar 2023 in der Online-Anwendung FIONA stellen (Ausschlussfrist). Mittels diesem Verfahren gehen sie einen Fünfjahresvertrag mit dem Land Baden-Württemberg ein. Im Hauptantragsverfahren zum Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2023 stellen die Betriebe dann nur noch ihren jährlichen Zahlungsantrag. In den kommenden Jahren ist eine Aufstockung oder Erstantragsstellung nur möglich, wenn noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Zu den Details des FAKT-Antragsverfahrens berät das Amt für Landwirtschaft am Landratsamt Ortenaukreis. Für die Buchung eines persönlichen Beratungstermins steht die Terminhotline 0781 805 7131, für kurze Rückfragen zum FAKT-Antrag steht die GA-Hotline 0781 805 7132 zur Verfügung.

Landwirtschaftliche Fachkräfte gesucht

Auch im Amt für Landwirtschaft schlägt sich der Fachkräftemangel nieder. Um das Team fachkundig zu verstärken, werden gezielt auch Landwirtinnen und Landwirte mit langjähriger Erfahrung vor allem in der Antragstellung des Gemeinsamen Antrages, im Umgang mit dem Programm FIONA und im Büro gebraucht. Eine Beschäftigung ist auch in Teilzeit möglich. Auch für Hochschulabsolventen Fachrichtung Landwirtschaft oder vergleichbaren Abschlüssen, Landwirtschaftsmeister und -Techniker bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Weitere Infos unter https://www.ortenaukreis.de/karriere.

Aktuelle Informationen zum FAKT-Antrag und zum Programm FIONA finden sich auf folgenden Internetseiten:

https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Agrarpolitik/Unterlagen+zu+den+Foerderprogrammen

https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Gemeinsamer+Antrag/FIONA_Antragsstellung