Bau der zweiten Windenergieanlage auf der Hornisgrinde startet noch in diesem Jahr
Die Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG hat vom Landratsamt Ortenaukreis die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die zweite Windenergieanlage auf der Hornisgrinde erhalten. Mit der Genehmigung ist nun der Weg frei für den Bau der Anlage vom Typ ENERCON E-115 mit einer Gesamthöhe von 179,50 Metern und einer Leistung von 4,2 Megawatt.
Im Anschluss an die ursprüngliche Genehmigung im Dezember 2024 wurde eine Änderung des Anlagentyps beantragt. Das Unternehmen reagierte damit auf Forderungen der umliegenden Gemeinden, die am touristisch sensiblen Standort Hornisgrinde eine kleinere Anlage als besser verträglich einstuften.
Nach Zusage des Herstellers über die Verfügbarkeit einer der letzten Anlagen des auslaufenden Typs ENERCON E-115 stellte das Unternehmen den entsprechenden Änderungsantrag.
Im Rahmen des Verfahrens nach § 16b Abs. 7 BImSchG prüften die beteiligten Fachbehörden die Auswirkungen der geänderten Anlage. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Damit ist der Weg für die Umsetzung des Vorhabens frei.