Bäume und Sträucher jetzt auf erforderliche Schnittmaßnahmen prüfen
Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Hecken und Bäume aus Gründen des Naturschutzes weder gerodet noch auf den Stock gesetzt werden. Das Landratsamt Ortenaukreis empfiehlt daher, notwendige Rodungen oder umfangreiche Schnittmaßnahmen bis spätestens Ende Februar durchzuführen. Leichte Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt.
Das gesetzliche Rodungsverbot gilt nicht für Bäume auf Grundstücken, die gärtnerisch genutzt und gepflegt werden, wie beispielsweise Haus- und Ziergärten, öffentliche und private Grünflächen, Sportplätze oder Friedhöfe. Dort dürfen Bäume das ganze Jahr gefällt werden, vorausgesetzt, sie sind nicht Lebensraum für Vögel, Spechte, Fledermäuse oder ähnliche Tierarten.
Bäume, die als Naturdenkmäler ausgewiesen sind, dürfen ganzjährig nicht entfernt werden. Ebenso gelten für gesetzlich geschützte Biotope spezielle Regelungen: Bäume und Sträucher, die Teil eines solchen Biotops sind, dürfen weder zerstört noch nachhaltig geschädigt werden.
Für weitere Fragen steht das Amt für Umweltschutz des Landratsamts Ortenaukreis unter der Telefonnummer 0781 805 6236 zur Verfügung.