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Datum: 28.07.2022

Ausgleichstock: 12 Ortenauer Gemeinden erhalten 3,43 Millionen Euro Fördergelder von Land und Bund

Landrat informiert Gemeinden

- 3,43 Millionen Euro Fördergelder aus dem Ausgleichstock fließen in den Ortenaukreis. Der Gesamtförderbetrag lieg erneut deutlich über den Beträgen der Vorjahre, wenngleich die Förderhöhe des Vorjahres nicht ganz erreicht wurde. Von der Finanzspritze profitieren insgesamt zwölf Gemeinden. „Ich freue mich sehr über diese positive Nachricht für die zwölf Gemeinden des Ortenaukreises. Mit diesen Fördergeldern sind sie in der Lage, Investitionen in einem Umfang von rund 28 Millionen Euro zu tätigen“, sagt Landrat Frank Scherer, der die berücksichtigten Gemeinden am Mittwochmittag informierte. Am Vormittag entschied der Verteilerausschuss für den Regierungsbezirk Freiburg über die Vergabe der Mittel, dabei wurde der Schwerpunkt der Förderung auf Investitionen bei Schulmaßnahmen, Kinderbetreuung und bei der Feuerwehr gelegt.
Mit mehr als zwei Millionen Euro fließen in diesem Jahr in der Ortenau mehr als die Hälfte der Fördergelder in Schulprojekte. „Erneut profitieren die Schulen und dabei insbesondere die Gesamtschulen im Ortenaukreis mit sehr hohen Förderbeträgen. Bei den Kindertagesstätten wurden alle eingereichten Anträge auch berücksichtigt, was ich sehr begrüße. Damit können die Gemeinde zukunftsfähige wichtige Projekte in der Ortenau entwickeln und so den Standort Ortenau weiter stärken“, so Scherer.

Der Ausgleichstock geht auf das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zurück. Darin ist vorgesehen, dass das Land Gemeinden bei der Finanzierung notwendiger kommunaler Einrichtungen unterstützt. Zu den möglichen geförderten Vorhaben zählen insbesondere der Bau von Kindergärten und Schulen oder der Hochwasserschutz. Nicht gefördert werden etwa Erschließungsmaßnahmen und Vorhaben für Zwecke, die auch von privaten Trägern kostendeckend erfüllt werden können. Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde die beantragten Beihilfen bekommt, ist abhängig von der Zahl der Anträge, der Höhe der Gesamtaufwendungen für ein Vorhaben oder auch den zur Verfügung stehenden Mitteln des Ausgleichstocks. Über die einzelnen Anträge der Gemeinden entscheidet ein Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg.