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Datum: 23.03.2023

Aufstallungsanordnung für Geflügel bis 6. April 2023 verlängert
Bisher kein weiterer Geflügelpest-Fall im Ortenaukreis bekannt

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises verlängert die Aufstallungsanordnung für Geflügel vorsorglich bis Donnerstag, 6. April 2023.

„Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass das Virus in der Wildvogelpopulation zirkuliert und somit die Infektionsgefahr für gehaltene Vögel keinesfalls gebannt ist“, erklärt Amtsleiter Jan Loewer. Die letzte im Ortenaukreis positiv auf Geflügelpest untersuchte Möwe wurde am 27. Februar 2023 gefunden. Zurzeit werden im Ortenaukreis jedoch vermehrt verendete Wildvögel gemeldet, geborgen und untersucht. Am 11. März wurde außerdem bei einem Hühnerbestand im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald die Geflügelpest diagnostiziert, bei der ein Viruseintrag durch infizierte Wildvögel vermutet wird. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weiß um die herausfordernde Situation für Geflügelhalter, letztlich diene die Verlängerung aber dem Schutz und könne Schlimmeres vermeiden.

Die zugehörige Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de/Bekanntmachungen einzusehen.