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Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann man schriftlich festlegen, wie man bei Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte und welche medizinischen Maßnahmen erfolgen sollen. Auf diese Weise kann man sein Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen und Einfluss darauf nehmen, wie gehandelt werden soll, wenn man selbst nicht mehr ansprechbar ist.

Bundesministerium der Justiz


Vorsorgevollmacht

Jeder kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder durch sein Alter in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Für diesen Fall kann man schon in gesunden Tagen mit einer Vorsorgevollmacht Vorsorge treffen. In einer Vorsorgevollmacht kann man unter anderem entscheiden, wer für einen handelt und entscheidet, wenn man dies selbst nicht mehr kann. Auch Ehepartner und Kinder können Entscheidungen nur mit einer Vorsorgevollmacht.

Broschüre vom Bundeministerium für Justiz (Vorsorgevollmacht)

Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister