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Datum: 02.12.2021

Was passiert bei größeren Corona-Ausbrüchen in Unternehmen oder bei Veranstaltungen?

Gesundheitsamt bittet um Mithilfe

Nach Vorgabe des Sozialministeriums kontaktieren die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg seit Anfang November nicht mehr alle Corona-Fälle und deren Kontaktpersonen einzeln, sondern konzentrieren sich auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz besonders gefährdeter Gruppen, wie in Pflegeheimen und Kliniken. „Aufgrund diesem Strategiewechsel sind wir auf die Mithilfe, insbesondere von Unternehmen und Veranstaltern angewiesen, da wir nicht mehr auf den ersten Blick erfassen können, ob es dort zu größeren Ausbrüchen kam, die Firmen den Krankheitsstand ihrer Mitarbeitenden aber kennen. Deswegen sind wir auf die Meldung größerer Ausbrüche durch die Unternehmen oder Veranstalter angewiesen“, informiert Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.

Das Gesundheitsamt ruft deswegen Unternehmen, Veranstalter, aber auch Privatpersonen auf, über www.ortenaukreis.de/corona eine Häufung von mindestens fünf Corona-Fällen innerhalb eines 14-tägigen Zeitraums zu melden. „Es handelt sich um einen solchen relevanten Ausbruch, wenn zum Beispiel fünf Personen einer Abteilung eines Unternehmens oder fünf Personen von einer privaten Feier positiv getestet wurden“, erklärt Bressau. Auf der Corona-Webseite des Landratsamts gibt es ein rot hinterlegtes Formular („Sie möchten uns einen Ausbruch melden oder einen Einzelfall in einer Einrichtung?“) zur einfachen und schnellen Meldung. Das Gesundheitsamt wird daraufhin Kontakt zum meldenden Unternehmen bzw. Veranstalter aufnehmen, um weitere Maßnahmen zu besprechen. Selbstverständlich kann man sich auch über die Hotline des Gesundheitsamts melden (0781-805-9695). „Wir empfehlen aber das Internet-Meldeformular zu verwenden, da sich dann gleich eine für Ausbrüche zuständige Person im Gesundheitsamt um den Rückruf und das weitere Procedere kümmert“, so Bressau.