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Ortenaukreis begrüßt hohes Engagement der Ärzte und Ehrenamtlichen bei den Corona-Testungen

Landrat Scherer antwortet Grünen-Fraktion

Die Kreistagsfraktion der Grünen forderte diese Woche über eine Pressemitteilung Landrat Frank Scherer auf, ein Corona-Testzentrum am Wochenende zu öffnen, in dem auch Kinder mit Covid-19-Symptomen getestet werden können. Landrat Scherer hatte bereits vor Veröffentlichung dieser Pressemitteilung die inhaltlich gleichlautende Anfrage von Grünen-Kreisrätin Maren Seifert beantwortet und sie darin ausführlich zur Corona-Testungspraxis im Ortenaukreis informiert. Wer Symptome hat und befürchtet an Corona erkrankt zu sein, sollte nach wie vor zuerst den eigenen Hausarzt benachrichtigen. Dieser entscheidet, ob ein Test notwendig ist und führt diesen entweder selbst durch oder verweist an eine Corona-Schwerpunktpraxis. Eine Übersicht der sogenannten Corona-Ambulanzen ist auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter http://coronakarte.kvbawue.de zu finden.

 

Personen ohne Symptome werden nach wie vor an der Zentralen Corona-Abstrichstelle (ZCA) der Kassenärztlichen Vereinigung in Offenburg getestet. Dort können sich entsprechend der aktuellen Teststrategie folgende Personen testen lassen:

  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten
  • Personen, die durch das Gesundheitsamt aufgefordert wurden, einen Test durchführen zu lassen. In diesem Falle muss ein Anschreiben des Gesundheitsamtes vorgezeigt werden
  • Lehrer und Erzieher, sowie weitere Personen, die an Schulen und Kitas arbeiten. Diese wurden über Ihre Arbeitgeber entsprechend unterrichtet und bringen einen entsprechenden Berechtigungsschein mit.

 

Für erkrankte Kinder, wie auch für alle Menschen in der Ortenau, sei eine medizinisch ärztliche Behandlung rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche möglich, stellt Scherer klar. Davon zu trennen sei das diagnostische Angebot. „Für die Diagnostik sind die niedergelassenen Ärzte und die Kassenärztliche Vereinigung alleine verantwortlich“, so Scherer, der sich bei den Ärzten und Ehrenamtlichen für deren hohes Engagement bedankt. „Sie sind in diesen Tagen in besonders hohem Maß gefordert und ich bin froh, dass wir für die großen Herausforderungen so gut aufgestellt sind“, so der Landrat.

 

Auch Doris Reinhardt, Pandemiebeauftragte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für den Ortenaukreis, kann den Wunsch nach einer zeitnahen Testung von Personen, die Symptome zeigen, nachvollziehen. „Diesem Wunsch können wir mangels personeller und finanzieller Ressourcen derzeit nicht gerecht werden. Die Haus- und Kinderärzte und das Gesundheitsamt mit ihren jeweiligen Teams arbeiten bereits seit Monaten deutlich über dem Limit, um neben der Regelversorgung der anvertrauten Patienten der Pandemie die Stirn zu bieten und das Infektionsgeschehen einzugrenzen. Hinzu kommt das große Engagement vieler Ehrenamtlichen bei den Hilfsorganisationen, um die Testung von Tausenden Menschen zu ermöglichen. Von Montag bis Freitag sind ausreichend Testkapazitäten in den Praxen der niedergelassenen Ärzte vorhanden“, so Reinhardt, die klarstellt, dass eine Ausweitung der Testung auf symptomatische Personen, die ohnehin isoliert zuhause sind, das Infektionsgeschehen nicht eindämme. „Das Infektionsgeschehen dämmen wir hingegen durch die Testung der asymptomatischen engen Kontaktpersonen ein, die ja nichts von ihrer möglichen Infektion wissen“, erklärt die Medizinerin.

In der Zentralen Corona-Abstrichstelle in Offenburg, die auch sonntags geöffnet ist, sei eine Trennung symptomatischer und asymptomatischer Personen räumlich aktuell noch nicht möglich. „Bei dem hohen Testaufkommen der asymptomatischen Personen würden wir diese noch zusätzlich gefährden, wenn wir auch Personen mit Symptomen dort testen würden“, erklärt Reinhardt. „Zeigt jemand am Wochenende Symptome, ist es richtig, in häusliche Isolation zu gehen. Diese Isolierung ist auch bis zum Abklingen der Symptome sinnvoll und erforderlich. Und dass bei Infektionskrankheiten das Risiko für Familienmitglieder erhöht ist, gilt nicht erst seit Corona. Wichtig ist die medizinisch ärztliche Versorgung der gesamten Bevölkerung und da kann ich keine Versorgungsdefizite erkennen“, so Reinhardt.

 

Was passiert nach einem positiven Testergebnis?

Die positiv getestete Person wird vom zuständigen Gesundheitsamt kontaktiert. Gemeinsam werden die weiteren Schritte, wie etwa die Quarantänevorgaben, besprochen, ebenso wie die Rekonstruktion der letzten Tage, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln und ebenfalls informieren zu können. Die betroffene Person muss zehn Tage, enge Kontaktpersonen 14 Tage und Personen aus dem gleichen Haushalt wie der Erkrankte 21 Tage in häusliche Quarantäne. Ein Arzt des Gesundheitsamtes meldet sich regelmäßig bei dem Infizierten und bespricht mit dem Betroffenen die Situation. Falls Zeichen einer schweren Erkrankung entwickelt werden, können weitere Maßnahmen wie eine Klinikeinweisung notwendig werden. Falls Kontaktpersonen in Quarantäne Symptome entwickeln, sollten diese bitte umgehend das Gesundheitsamt und den zuständigen Hausarzt kontaktieren.