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Datum: 12.12.2021

Ortenaukreis: Nächtliche Ausgangssperre für Nicht-Immunisierte tritt ab Montag, 13. Dezember, außer Kraft

Am Sonntag, 12. Dezember, hat der Sieben-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) im Ortenaukreis den Wert von 500 seit fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Die Voraussetzungen für das Gelten der nächtlichen Ausgangssperre der aktuellen Corona-Verordnung des Landes für nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen sind damit entfallen. Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises hat dies festgestellt, diese Feststellung wurde am Sonntag auf der Homepage des Ortenaukreises www.ortenaukreis.de/Landkreis-Verwaltung/Bekanntmachungen/bekannt gemacht.

Damit tritt die nächtliche Ausgangssperre für nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen im Ortenaukreis ab Montag, 13. Dezember 2021, 0 Uhr, außer Kraft.

Wenn die Inzidenz an zwei Tagen in Folge wieder bei mindestens 500 liegt, so tritt die nächtliche Ausgangssperre für nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen ab dem Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt wieder in Kraft.

Informationen und FAQ’s zur aktuellen CoronaVO finden sich unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/