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Datum: 27.04.2020

Maskenpflicht auf Deponien und Wertstoffhöfen

In Anlehnung an die Maskenpflicht der Landesregierung Baden-Württemberg, dürfen auch die Büro‐Container auf den Deponien und Wertstoffhöfen des Ortenaukreises seit Montag, 27. April 2020, nur noch mit einem Mund‐Nasen‐Schutz, sogenannten Alltagsmasken ‐ alternativ auch Schals oder Tüchern ‐ betreten werden.

Für die gebührenfreie Anlieferungen, wie etwa bei Grünabfällen aus Hausgärten, ist eine Alltagsmaske nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber dennoch im Auto mitgeführt werden, da Kontakte mit Deponiepersonal oder anderen Kunden nie ganz ausgeschlossen werden können.

Weitere Verhaltensregeln auf Deponien und Wertstoffhöfen zum gegenseitigen Schutz:

 - Bitte einen Abstand von rund 2 Metern zum Personal und zu anderen Kunden einhalten

- die Bürocontainer bitte nur einzeln betreten

- auf Handhygiene achten, gegebenenfalls bitte einen eigenen Kugelschreiber mitbringen oder Einmalhandschuhe tragen

- Grüppchenbildungen und längere Gespräche sind verboten

- die Abladearbeiten sind einzeln und zügig zu erledigen

Da die dynamische Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus täglich neu bewertet wird, sind kurzfristige Änderungen bei Deponien und Wertstoffhöfen nicht ausgeschlossen.
Interessierte können auf der Startseite der Website tagesaktuell Informationen zur Deponiesituation einsehen. Gleiches gilt für Informationen zur Müllabfuhr sowie der Sperrmüll- und Problemstoffsammlung.
Für weitere Fragen stehen die Abfallberater telefonisch unter 0781 805 9600 oder per E-Mail abfallwirtschaft@ortenaukreis.de zur Verfügung.