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Datum: 04.06.2020

Landrat Frank Scherer begrüßt Konjunkturpaket der Bundesregierung

Landrat Frank Scherer begrüßt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum 130 Milliarden Euro schweren Corona-Konjunkturpaket. Neben der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer, einem 300-Euro-Bonus pro Kind, sowie der Deckelung der Sozialabgaben sieht das 57-Punkte-Paket der Bundesregierung auch Beschlüsse vor, mit denen Landkreise und Gemeinden finanziell unterstützt werden sollen.

„Ich bin auf den ersten Blick zufrieden mit dem Konjunkturpaket, weil darin sinnvolle Entscheidungen gerade auch für Familien und Kommunen getroffen worden sind, die in diesen schwierigen Zeiten den Menschen Mut machen und von denen viele profitieren werden. Mit der Mehrwertsteuersenkung wird ein dringend benötigter Konjunkturimpuls für die Wirtschaft gesetzt, weil Waren und Dienstleistungen für alle Verbraucher günstiger werden“, sagt Scherer, der insbesondere auch den teilweisen Ausgleich der kommunalen Gewerbesteuerausfälle gutheißt. „Das wird – neben der Unterstützung des Nahverkehrs und dem erhöhten Anteil des Bundes für die Kosten der Unterkunft von Bedürftigen - unsere Städte und Gemeinden spürbar entlasten und ihre Investitionsfähigkeit stärken“, so Scherer.

Die Ankündigung des Bundes, dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 75 Prozent an den kommunalen Unterkunftskosten der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu übernehmen, bedeute für den Kreis nach einer ersten Hochrechnung eine Entlastung im hohen einstelligen Millionenbereich. „Das ist sehr erfreulich und der erwünschte Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung der kommunalen Kassen. Wir haben uns lange für eine höhere Beteiligung des Bundes stark gemacht“, so der Landrat, der in diesem Zusammenhang die angekündigte Verfassungsänderung begrüßte, damit der Ortenaukreis die Aufgabenträgerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) auch künftig eigenverantwortlich als kommunale Angelegenheit wahrnehmen könne und es nicht zu Bundesauftragsverwaltung komme. „Das wäre fatal gewesen und hätte unser seit 2005 erfolgreich praktiziertes Optionskommunenmodell ad absurdum geführt, weil wir keinerlei kommunalpolitische Spiel- und Gestaltungsräume mehr gehabt hätten. Die Verfassungsänderung garantiert weiterhin die kommunale Selbstverwaltung und sorgt dafür, dass zusätzliche Bundesmittel bei den Kreisen und kreisfreien Städten ankommen“, so Scherer, der klarmacht, dass die Kreisverwaltung die Restart-Phase mit vollem Einsatz für gute öffentliche Dienstleistungen begleiten und im Sinne der „Ortenauer Standortklausel“ besonders zielorientiert, schnell und unbürokratisch helfen wird, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. „Und für die Kreispolitik wird es darauf ankommen, Kurs zu halten und nicht an den falschen Stellen zu sparen. Der Ortenaukreis stand bis zur Corona-Krise finanziell bestens da und hat deshalb die Kraft dazu!“, betont Scherer.