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Datum: 31.03.2020

Kommunale Arbeitsförderung erwartet Anstieg bei Neuanträgen / Bisher wenig Bewegung bei den Fallzahlen

Presseinformation zum Statistikreport März 2020

Im März 2020 haben sich die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) kaum verändert. So hat sich die Zahl der Familien bzw. Haushalte, die sogenannte Hartz IV-Leistungen beziehen, gegenüber dem Vormonat lediglich um 0,1 Prozent vermindert. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist zeitgleich um 0,7 Prozent gesunken und die der Arbeitslosen um 1,0 Prozent.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Fall- und Arbeitslosenzahlen bereits zum Stichtag 13. März erhoben wurden, wie dies bei der Arbeitsmarktberichterstattung bundesweit einheitlich erfolgt. Die in den letzten Tagen bedingt durch die Coronakrise zu beobachtende steigende Zahl an Neuantragstellern ist in diesen Monatswerten somit noch nicht eingeflossen.

„Dies ist die Ruhe vor dem Sturm“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuellen statistischen Daten der KOA. „Wir erwarten in den kommenden Wochen eine sehr deutliche Zunahme an Neuanträgen von Menschen, deren Erwerbseinkommen wegbrechen und die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beanspruchen können“, erläutert Mittelstädt die Hintergründe für die derzeitige Situation und die weitere Entwicklung. Um diese zeitnah bearbeiten zu können, hat die Bundesregierung die Antragstellung für SGB II-Leistungen vereinfacht. „Dies hilft sowohl den potentiellen Leistungsberechtigten als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter, Engpässe bei der Leistungsgewährung zu vermeiden“, blickt Mittelstädt trotz der aktuell für alle Beteiligten schwierigen Situation positiv in die Zukunft.

Derzeit erhalten insgesamt 15.526 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.450. Hinzu kommen 4.684 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.473 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 919 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

Im März 2020 haben 109 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 32 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 141 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

2020-03, Statistikreport