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Datum: 11.06.2021

Digitaler Impfpass: Ausgabe des QR-Codes für bereits geimpfte Personen erfolgt nicht in den Impfzentren

Das Sozialministerium hat gestern, Donnerstag, angekündigt, dass Baden-Württemberg ab Montag, 14. Juni, mit digitalem Impfnachweis startet. Noch vor den Sommerferien sollen alle geimpfte Personen die Möglichkeit für einen digitalen Impfpass erhalten. Personen, die ab Montag 14.Juni ihre zweite Impfung im Impfzentrum erhalten, bekommen den dafür erforderlichen QR-Code direkt im Impfzentrum beim Check-Out. All diejenigen, die vor dem 14. Juni ihre Zweitimpfung erhalten haben, bekommen den QR-Code per Post zugesandt. Der Versand erfolgt zentral durch das Land. Die Impfzentren haben keinen Einfluss darauf, wie schnell die QR-Codes versandt werden und können dazu auch keine Auskunft geben.

Ein Ausdruck des QR-Codes in den Impfzentren Offenburg und Lahr ist nicht möglich. Deshalb bitten die Impfzentren darum, auf Anfragen per Mail, telefonisch und auch persönlich vor Ort zu verzichten.

Alternativ können die QR-Codes für Personen, die Ihre Zweitimpfung bereits erhalten haben, von Apotheken ausgedruckt werden. Dabei müssen sich Zweitgeimpfte direkt bei den Apotheken vor Ort erkundigen, ob diese an der Aktion teilnehmen und zu welchem Zeitpunkt der Ausdruck erfolgen kann. Dem Landratsamt und den Impfzentren liegen diese Informationen nicht vor.