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Dienstleistungen

Waffenbesitzwechsel und Schalldämpfer

Allgemeine Informationen

Jeder Besitzwechsel einer Waffe oder Erwerb eines Schalldämpfers muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.

Voraussetzungen

Anzeige spätestens bis 14 Tage nach Erwerb.

Verfahrensablauf

Nach Eingang der Meldung wird die Erwerbsberechtigung geprüft und der Aus- bzw. Ein- oder Umtrag vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung Waffenbesitzwechsel, WBK, ggf. EFP und Kopie des Personalausweises