Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - Informationen für Betroffene
Allgemeine Informationen
Betreutes Wohnen in Familien im Ortenaukreis bietet Menschen mit einer psychischen Behinderung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben.
Sie werden über einen längeren Zeitraum in eine geeignete Familie aufgenommen und von unserem Fach-Team unterstützend begleitet.
Jeder Mensch ist einzigartig - wir versuchen eine für Sie passende Gastfamilie zu finden.
Voraussetzungen
Das Angebot ist für Erwachsene, die aufgrund ihrer besonderen Situation nicht mehr oder noch nicht selbständig leben können (18-65 Jahre).
Interessenten müssen Anspruch haben auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies wird im Vorfeld geklärt.
Zuständige Stelle
Amt für Soziale und Psychologische Dienste, Lahr
Verfahrensablauf
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Mitarbeiter*Innen Ihrer Einrichtung, ihrer Betreuungsperson oder wenden Sie sich gerne direkt an uns. In einem ausführlichen persönlichen Gespräch erhalten Sie Informationen zum Betreuten Wohnen in Familien (BWF).
Erforderliche Unterlagen
Ärztliche Berichte/ Atteste sind erst bei Antragstellung erforderlich
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall. Einkommens- und Vermögensgrenzen werden dabei berücksichtigt.
Bearbeitungsdauer
2-6- Wochen
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- 4 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
- 113 Abs. in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
- 104 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)