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Wichtiges zur Grundsteuerreform

Allgemeine Informationen

Welche Daten benötigt ein Grundstückseigentümer für die Feststellungserklärung gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Grundsteuerreform?

 

Um was geht es?

In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen sich im Regelfall alle Grundstücks-eigentümer gegenüber dem Finanzamt erklären. Diese verpflichtende Feststellungserklärung ist grundsätzlich digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. www.grundsteuer-bw.de

 

Wie komme ich an die Informationen?

Die zur Feststellungserklärung notwendigen Daten werden von der Finanzverwaltung ab dem 1. Juli 2022 über zwei kostenfreie Viewer angeboten.

 

Welche Informationen müssen für die Feststellungserklärung übermittelt werden?

Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) die klassifizierte Eigentumsfläche und der Bewertungsfaktor des Finanzamtes.

 

Für Bauland (bebaute und unbebaute Grundstücke) die Fläche von Grund und Boden und die Boden-richtwerte des Gutachterausschusses (Grundsteuer B).

 

Weitere Informationen des Fachbereichs Vermessung, wie z.B. die Aktualität der Gebäude oder der Nutzungsart spielen im Rahmen der Feststellungserklärung gegenüber dem Finanzamt keine Rolle. Von Nachfragen beim Amt für Vermessung und Flurneuordnung bitten wir daher abzusehen.

 

Wo kann ich mich hinwenden, wenn trotzdem eine Frage offengeblieben ist?

Grundsteuer A:

Ertragsmesszahl und Bewertung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken?

-> das jeweils zuständige Finanzamt

 

Grundsteuer B:

Bodenrichtwerte von bebauten und unbebauten Grundstücken?

-> der jeweils zuständige Gutachterausschuss

 

Allgemeine Fragen:

Grundstücksfläche, Fläche der Nutzung und Aktualität des Gebäudebestands?

-> die jeweils zuständige Dienststelle des Fachbereichs Vermessung

 

Für die Gemeinden: Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Fischerbach, Gutach, Haslach, Hausach, Hofstetten, Hornberg, Mühlenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Oppenau, Steinach, Wolfach und Zell a.H. die Dienststelle in Wolfach 07834 988-3326

 

Für alle übrigen Gemeinden des Ortenaukreises die Dienststelle in Offenburg 0781 805-1831.

Weitere Informationen und Daten zur Feststellungserklärung, ein Erklärvideos sowie ein umfassendes FAQ werden von der Finanzverwaltung seit dem 1. Juli 2022 auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de angeboten.

Voraussetzungen

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Zuständige Stelle

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Vertiefende Informationen

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Hinweise

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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