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Dienstleistungen

Prüfung von Gemeinden bis 4.000 Einwohner

Allgemeine Informationen

Die Kommunalaufsicht führt die überörtliche Prüfung der Gemeinden bis 4.000 Einwohner sowie der Zweckverbände durch, an denen nur diese Gemeinden beteiligt sind. Außerdem werden die kommunalen Stiftungen in diesen Gemeinden sowie die Wasser- und Bodenverbände, bei denen das Landratsamt Ortenaukreis Rechtsaufsichtsbehörde ist, geprüft.

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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