Fachdienst JuMeGa, Junge Menschen in Gastfamilien
Allgemeine Informationen
Im Rahmen des Jugendhilfeangebotes JuMeGa - Junge Menschen in Gastfamilien - werden Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und junge Volljährige mit einer drohenden oder bereits bestehenden seelischen Behinderung nach §35a SGBVIII in Gastfamilien vermittelt.
Voraussetzungen
Antrag der Sorgeberechtigten oder des Vormunds beim Fachdienst Eingliederungshilfe des Jugendamts.
Die Jungen Menschen müssen aus dem Ortenaukreis stammen und werden innerhalb des Ortenaukreis vermittelt.
Fachärztliche Diagnose einer seelischen Behinderung nach §35 a SGB VIII.
Zuständige Stelle
JuMeGa, Psychologische Beratungsstelle Lahr, Willy - Brandt - Straße 11, 77933 Lahr
Verfahrensablauf
- Feststellen der Geeignetheit der Hilfe durch den Fachdienst Eingliederungshilfe
- Anfrage beim Fachdienst JuMeGa
- Kennenlernen des Jungen Menschen
- Zuordnungskonferenz im Team
- Probewohnschritte, Vermittlung und Hilfeplanung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag der Sorgeberechtigten oder des Vormunds
- Fachärztlicher Diagnosebericht
- Erweitertes Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis der Gastfamilien.
Vertiefende Informationen
Das Angebot umfasst eine intensive Begleitung der Gastfamilie und des Jungen Menschen in Form von regelmäßigen Hausbesuchen und einer engmaschigen Begleitung auch in Krisenzeiten. Die Kooperation mit Netzwerkpartnern aus dem Bildungs- und Gesundheitssystem ist ein weiterer wichtiger Bestandteil und sichert die bestmögliche Entwicklung des Jungen Menschen in allen Bereichen.
Hinweise
Arbeit mit der Herkunftsfamilie: regelmäßige Besuche des Jungen Menschen bei den leiblichen Eltern und sonstigen Verwandten sind gewünscht und werden unterstützt. Dem Einzelfall entsprechend werden diese Kontakte in Absprache mit den Beteiligten gestaltet.
Rechtsgrundlage
SGB VIII § 35a in Verbindung mit §§27,33,36,41