Dienstaufsicht über Bürgermeister
Allgemeine Informationen
Bürgermeister haben keinen Dienstvorgesetzten. Daher nimmt die Kommunalaufsicht die gesetzlich benannten Aufgaben eines Dienstvorgesetzten oder einer obersten Dienstbehörde wahr. Hierzu zählen neben den sonstigen beamtenrechtlichen Angelegenheiten auch Entscheidungen aufgrund von Dienstaufsichtsbeschwerden.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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