Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Dienstleistungen

Dienstaufsicht über Bürgermeister

Allgemeine Informationen

Bürgermeister haben keinen Dienstvorgesetzten. Daher nimmt die Kommunalaufsicht die gesetzlich benannten Aufgaben eines Dienstvorgesetzten oder einer obersten Dienstbehörde wahr. Hierzu zählen neben den sonstigen beamtenrechtlichen Angelegenheiten auch Entscheidungen aufgrund von Dienstaufsichtsbeschwerden.

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

-