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Dienstleistungen

Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - Informationen für Gastfamilien

Allgemeine Informationen

Betreutes Wohnen in Familien im Ortenaukreis bietet Menschen mit einer psychischen Behinderung die Möglichkeit in einer Gastfamilie zu leben.

Unser Fach-Team sucht sozial engagierte Familien oder Einzelpersonen die bereit sind, einen Menschen bei sich aufzunehmen und im Alltag zu unterstützen.

Jede Familie ist einzigartig - wir versuchen den zu Ihnen passenden Mitbewohner zu finden.

Voraussetzungen

  • Sie sind sozial engagiert um haben eine positive Einstellung zum Leben
  • Sie können ein Zimmer oder gar eine kleine Wohnung zur Verfügung stellen
  • Sie wohnen im Ortenaukreis

Zuständige Stelle

Amt für Soziale und Psychologische Dienste, Lahr

Verfahrensablauf

Bei Interesse wenden sie sich per Telefon oder Email direkt an uns. Gerne informieren wir sie in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch. Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Familien erhalten Pauschalen sowohl für die Betreuung als auch für Kosten der Unterkunft und Verpflegung.

Bearbeitungsdauer

2-6- Wochen

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

  • 4 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
  • 113 Abs. in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
  • 104 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)