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Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen

Allgemeine Informationen

Wer Magazine besitzt, die seit der Waffenrechtsänderung 2020 als verbotene Magazine oder Magazingehäuse gelten hat diese bis zum 01.09.2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.

Voraussetzungen

Anzeigefrist bis 01.09.2021

Magazine die nach Gesetzesänderung 2020 als verbotene Gegenstände eingestuft sind

Verfahrensablauf

Das Formular Anzeige über den Besitz sowie die zugehörigen Rechnungen / Belege müssen bis zum 01.09.2021 (Eingang bei der Behörde) der zuständigen Waffenbehörde vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Vordruck Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen

Rechnungen oder Belege über den Erwerb