Hilfsnavigation

Ortenaukreis-Links

Externer Link: Kommunale Arbeitsförderung


Externer Link: Weingut Schloß Ortenberg


Externer Link: Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof


Externer Link: Ortenau Klinikum  


Externer Link: Ortenau Kultur


Externer Link: Ortenauer Bündnis für Familien

Kurz notiert

Aktueller Sozialbericht

Sozialbericht 2009

 

Offene Gartentür

Offene Gärten 2010

 

Bundestagswahl 2009

Endgültiges Wahlergebnis

 

Maiswurzelbohrer

Allgemeinverfügung
Befallszonen 2009

Bäume und Sträucher jetzt prüfen 03.02.2010



Offenburg, 3. Februar 2010 - Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer sollten jetzt ihre Bäume und Sträucher auf Standfestigkeit überprüfen, um erforderliche Pflegeschnitte oder Rodungen im gesetzlich zugelassenen Zeitraum vornehmen zu können. Das Landratsamt Ortenaukreis weist darauf hin, dass solche Pflegemaßnahmen nur noch bis zum 28. Februar zulässig sind. Ab dem 1. März bis zum 30. September dürfen nach dem Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg zum allgemeinen Schutz von Pflanzen und Tieren Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände nicht gerodet, abgeschnitten oder auf andere Weise zerstört werden.

Dennoch beantragen Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei der Naturschutzbehörde jedes Jahr, ihnen für solche Arbeiten im Verbotszeitraum eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Abgesehen davon, dass eine solche Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig ist, kann die Naturschutzbehörde den Anträgen nicht immer entsprechen. Deshalb empfiehlt das Landratsamt Ortenaukreis dringend allen Grundstückseigentümern, ihre Bäume und Hecken jetzt auf Standsicherheit zu prüfen und erforderliche Schnitt- oder Rodungsmaßnahmen noch vor dem 1. März vorzunehmen.

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften. Hier sind ganzjährig alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, unzulässig. Im Zweifelsfall berät Sie die untere Naturschutzbehörde gerne unter Telefon: 0781 8051222.

Pressestelle/ Bürgerberatung
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon:
+49(0)781/805-1428

Telefax:
+49(0)781/805-1439

E-Mail: