Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss für den Rettungsdienst Der Rettungsdienstbereich Ortenau ist erst seit dem Jahr 2011 mit den Verwaltungsgrenzen des Landkreises identisch. Bis dahin erstreckte sich der Rettungsdienstbereich Ortenau auf die Gebiete der ehemaligen Landkreise Lahr, Wolfach, Offenburg und Kehl. Die Gemeinden Rheinau, Achern, Renchen, Sasbach, Lauf, Sasbachwalden, Kappelrodeck, Seebach und Ottenhöfen (ehemals Landkreis Bühl) waren dem Rettungsdienstbereich Mittelbaden (Rastatt) zugeteilt. Seither laufen alle Notrufe 112 (Feuerwehr und Notfallrettung) und 0781/19222 (Krankentransport) bei der
Integrierten Leitstelle Ortenau in Offenburg auf und werden von dieser disponiert.
In jedem Rettungsdienstbereich ist nach den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst gebildet. Der Bereichsausschuss legt die Grundzüge einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes fest. Ausserdem werden die Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes jährlich festgelegt. Der Bereichsaussschuss ist paritätisch mit stimmberechtigten Vertretern der Leistungs- und der Kostenträger besetzt. Mit beratender Stimme gehört dem Bereichsausschuss weiterhin je ein Vertreter des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde über den Bereichsausschuss, der Feuerwehr, der Leitenden Notärzte und der kassenärztlichen Vereinigung an.
Leistungsträger im Rettungsdienstbereich Ortenaukreis sind für den
- bodengebundenen Rettungsdienst die
DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH und der
DRK Kreisverband Wolfach - Wasserrettungsdienst die
DLRG-Bezirk Ortenau e.V. - Bergrettungsdienst die
Bergwacht Schwarzwald e.V. Für die Kostenträger (Krankenkassen) sind im Rettungsdienstbereich
Ortenaukreis vertreten
- AOK Die Gesundheitskasse
- Innungskrankenkasse
- Verband der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband.
Leitende Notärzte Der Leitende Notarzt (LNA) als Führungskraft des Rettungsdienstes soll bei Einsatzlagen mit vielen Verletzten oder Erkrankten die medizinischen Maßnahmen am Notfallort leiten, koordinieren und überwachen. Er wird hierbei durch den organisatorischen Leiter Rettungsdienst unterstützt. Der Rettungsdienst im Ortenaukreis hat eine LNA-Organisation eingerichtet.
Ein LNA wirkt mit beratender Stimmer im Bereichsausschuss mit.