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Die Europäische Union hat einen Schritt zu mehr Wirtschaftsfreundlichkeit in Europa umgesetzt. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde ein „Einheitlicher Ansprechpartner“ eingerichtet, der Dienstleistern aus allen 27 EU-Ländern helfen soll, sich zurechtzufinden. Wo bisher ein Antragsteller bei unterschiedlichen Ämtern seine Anträge selbst stellen und Genehmigungen einholen musste, nimmt ihm nun auf Wunsch der „Einheitliche Ansprechpartner“ dies ab.
Für das Gebiet des Ortenaukreises sind derzeit ausschließlich die Kammern als Einheitliche Ansprechpartner tätig.
IHK Südlicher Oberrhein:
Die Industrie- und Handelskammern werden im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden. Die IHK ist als Einheitlicher Ansprechpartner auch für Angehöriger freier Berufe zuständig, soweit diese nicht einer anderen Kammer zuzuordnen sind.
http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/produktmarken/starthilfe/EA/index.jsp
Handelskammer Freiburg:
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ der Handwerkskammer Freiburg ist für Dienstleister in den handwerklichen Berufen im Bezirk der Handwerkskammer Freiburg zuständig.
http://www.hwk-freiburg.de/html/seiten/text;einheitlicher-ansprechpartner;452,de.html
Die Genehmigungsprozesse im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie können auch direkt über das Service-Portal service-bw.de gestartet werden.